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Zwei Wahlkabinen in einem Wahllokal in Berlin.

© Wolgang Kumm/dpa

Wahlen in Berlin: So klappt's dann auch im Wahllokal

Jeder hat drei Kreuze: Bevor man die Stimmzettel in die Urne steckt, sollte man die Formalien kennen. Was darf man beim Wählen tun - und was nicht? Eine Anleitung.

Das Wichtigste an diesem Sonntag: der Gang ins Wahllokal. Ob direkt nach dem Aufstehen oder kurz vor dem Abendessen, die Lokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wo man seine Stimme abgibt, steht auf der Wahlbenachrichtigung geschrieben. Für was welche der drei Stimmen gilt, sehen Sie nebenan in der großen Grafik. Einige kleine Fallstricke gibt es aber dennoch beim Wählen. Was sich im Wahllokal gehört und was man lieber sein lassen sollte – hier ein Überblick.

Das sollte man tun

Es ist kein Muss, aber trotzdem sinnvoll: die Wahlbenachrichtigung dabei haben. „Dann geht es schneller“, sagt Geert Baasen, Leiter der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin. Auf jeden Fall sollte man aber einen amtlichen Ausweis mit Foto mitbringen. Wähler bekommen dann vom Wahlvorstand die Stimmzettel und dürfen die Wahlkabine betreten – allein. Sehbehinderte oder körperlich behinderte Menschen können eine Vertrauensperson mit in die Wahlkabine nehmen. Das darf auch ein Mitglied des Wahlvorstands sein.

Die Berlin-Wahl 2016: Unser Liveblog unter diesem Link

Wer aus Versehen sein Kreuz falsch gesetzt hat, sollte lieber nicht versuchen, dieses Kreuz unkenntlich zu machen und ein anderes zu setzen. „Besser ist es, den Wahlvorstand um einen neuen Stimmzettel zu bitten. Den alten muss man dann aber in Stücke reißen und darf ihn mitnehmen“, erklärt Baasen.

Das darf man nicht tun

Hunde sollten besser draußen oder gleich zu Hause bleiben. „Der Wahlvorstand hat das Hausrecht und kann Haustiere zulassen. Aber eigentlich ist es nicht erlaubt“, sagt Baasen.

Auch ein No Go: das Wahlgeheimnis verletzen. Das würde die Stimme ungültig machen. „Wenn ich den Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichne oder anderen meinen gekennzeichneten Wahlzettel zeige, wäre das der Fall“, sagt Baasen. Dann müsse man seinen Stimmzettel zerreißen und bekomme einen neuen. Auch sollten Wähler nicht rufen, was sie gewählt haben oder ihren Stimmzettel fotografieren. Deshalb sind auch Selfies in der Wahlkabine problematisch – schließlich könnte ja der Stimmzettel mit auf dem Bild sein. „Großer Humbug“ sei es gar, dass im Internet dazu aufgerufen wird, seinen Stimmzettel zu unterschreiben, sagt Baasen. „Das würde die Stimme ungültig machen.“

In den Wahlkabinen liegen Kugelschreiber aus

Baasen rät außerdem davon ab, eigene Stifte bei der Wahl zu verwenden. In den Wahlkabinen liegen Kugelschreiber aus. Wer etwa mit einem Filzstift arbeite, laufe Gefahr, dass das Kreuz beim Falten abfärbt und der Wahlzettel ungültig wird. Spaßvögel sollten aus dem selben Grund auch nicht mit Lippenstift wählen.

Ebenfalls sollte man nicht statt einem Kreuz, die Partei seiner Wahl mit einem Smiley zu versehen. „Das könnte ja als Spaß interpretiert werden“, so Baasen.

Ungültig wird die Stimme außerdem, wenn Zusätze oder Vorbehalte auf den Stimmzettel stehen. Dinge wie „Toller Mann“ oder „SPD, aber nur bei Steuersenkung“ sollte man also nicht dazu schreiben. Auch Blümchen oder andere Zeichnungen können zur Ungültigkeit führen.

Grundsätzlich gilt laut Baasen: „Je eindeutiger, desto besser.“

Der ganze Ablauf der Wahl zum Download:

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