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Berlin: Wahlteilnahme bis Freitagabend sichern

Wahlberechtigte zu den Abgeordnetenhaus- und BVV-Wahlen am 10. Oktober, die keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, sollten sich vergewissern, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wahlberechtigte zu den Abgeordnetenhaus- und BVV-Wahlen am 10. Oktober, die keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, sollten sich vergewissern, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Bis Freitag, 24. September, 18 Uhr, darf in den bezirklichen Wahlämtern Einsicht in das Verzeichnis genommen werden. Danach sind Beschwerden zwecklos. Wer - aus welchen Gründen auch immer - nicht durchgängig in einem Melderegister eingetragen ist, sich aber seit dem 10. Juli gewöhnlich in Berlin aufhielt und wahlberechtigt ist, kann bis Freitag die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen. Wer die Wahlbenachrichtigungskarte verloren hat, darf trotzdem wählen, muss aber, wie jeder Wähler, einen "mit Lichtbild versehenen Identitätsausweis" ins Wahllokal mitnehmen.

za

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