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Wahlplakat oder Verkehrszeichen? Manche Autofahrer soll dieses vermeintliche Tempo-30-Schild nahe der Glienicker Brücke in Wannsee verwirrt haben.

© Thilo Rückeis

Wahlwerbung mit Bremswirkung: CDU setzt Tempo 30 durch - aber nicht freiwillig

Eigentlich wollte die Union nur die Grünen ärgern. Aber dann nahmen Autofahrer die Wahlplakate ernst - und traten auf die Bremse.

Witzig wollten die Christdemokraten sein, originell. „Mit den Grünen hier demnächst“, steht auf den Wahlplakaten, darunter prangt ein Tempo-30-Zeichen. Die Plakate hängen auf Hauptstraßen, wo 50 Kilometer pro Stunde erlaubt sind. Anwohner berichten nun, dass einige Fahrer beim Anblick der Schilder schon auf die Bremsen getreten sein sollen. Unter den Eichen etwa oder vor der Glienicker Brücke in der Königstraße.

Auf Nachfrage hat sich das Berliner Polizeipräsidium mit den Wahlkampfplakaten beschäftigt – und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis. „Es besteht keine Verwechslungsgefahr mit den echten Tempo-30-Verkehrsschildern“, sagte Polizeisprecher Carsten Müller. Zunächst seien die Wahlplakate der CDU rund um das Tempo-Zeichen bläulich und nicht weiß, sie hingen außerdem deutlich tiefer als die Verkehrszeichen und noch dazu sei die Zahl „30“ zu klein geraten, um ernsthaft für das amtliche Straßenhinweisschild gehalten zu werden. „Das haben mehrere Beamte so beurteilt“, sagte Sprecher Müller.

Von der CDU hieß es, bei den Plakaten handele es sich offenbar um eine „gelungene Wahlkampfaktion“, eine ernsthafte Verwechslungsgefahr gebe es nicht. Auch bei den Grünen, auf die der Wahlkampfspruch letztlich abzielte, sieht man die Sache locker: Zwar fordere man in Berlin 30 Kilometer pro Stunde als Regelgeschwindigkeit, sagte ein Sprecher, aber gerade auf Hauptstraßen könne man sehr gut mit Tempo 50 leben.

Auch beim Bezirksamt in Steglitz-Zehlendorf gibt es Entwarnung. „Aus unserer Sicht besteht keine Verwechslungsgefahr“, sagte die zuständige Stadträtin Barbara Loth (SPD). Sollten Wahlplakate jedoch den Verkehr beeinträchtigen, würden zunächst diejenigen aufgefordert, die Schilder zu entfernen, die sie aufgehängt haben. Dies habe im Bezirk bisher gut funktioniert.

Die Linke habe etwa sofort reagiert, als das Amt die Partei auf einen zum Plakatieren unerlaubten Ort hingewiesen hatte: So ist es nicht gestattet, Wahlplakate vor dem Bezirksamt anzubringen – und zwar in einem Umkreis von 30 Metern rund um das Gebäude. Diese Regel besteht deshalb, weil sich in den Bezirksämtern die Briefwahllokale befinden – wer seine Stimme nicht per Post verschicken will, aber zum Wahltag am 18. September dieses Jahres nicht ins Wahllokal gehen kann oder will, hat die Möglichkeit, vorher per Brief abzustimmen, auch durch Abgabe im Bezirksamt.

Erst in den vergangenen Tagen hatte es zornige Debatten um CDU und FDP gegeben, die mit brennenden Autos auf ihren Wahlplakaten um Stimmen werben: Der rot-rote Senat habe beim Thema Sicherheit und Ordnung versagt.

Wer verstanden werden will, muss sich auf klare Botschaften beschränken, denn die durchschnittliche Betrachtungsdauer großformatiger Außenwerbung liegt bei höchstens zwei Sekunden. Das haben, wie berichtet, Untersuchungen der Werbeforschung gezeigt. Erst kürzlich hatten Experten im Tagesspiegel gesagt, gerade CDU- und FDP-Plakate muteten den Betrachtern viel Text zu. Das zumindest kann man den Christdemokraten in Zehlendorf bei der Warnung vor den Grünen und Tempo 30 nicht vorwerfen.

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