zum Hauptinhalt

Berlin: Warum Berlin klagt…

…und was das Verfassungsgericht mit der Haushaltsnotlage zu tun hat

Der Senat hatte am 5. November 2002 offiziell festgestellt, dass sich Berlin in einer extremen Haushaltsnotlage befindet. Ohne Hilfe von außen werde das Land immer tiefer in die Schuldenkrise geraten und nicht einmal gesetzliche Verpflichtungen mehr erfüllen können. Sanierungshilfen des Bundes „als Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts“ seien unabweisbar, stellte der Senat fest.

Anschließende Verhandlungen mit der Bundesregierung blieben ergebnislos. Freiwillig will der Bund nicht zahlen; die Länder erst recht nicht. Deshalb entschied der Senat, dem Beispiel von Bremen und Saarland zu folgen und Sonderzuweisungen des Bundes beim Bundesverfassungsgericht einzuklagen. Die Klage wurde im Oktober 2003 in Karlsruhe eingereicht. Das Gericht forderte Bund und Länder auf, bis zum 4. Januar 2004 dazu Stellung zu nehmen. Die Südländer BadenWürttemberg, Bayern, Hessen und Sachsen kündigten schon im November vergangenen Jahres an, der Klage Berlins entschieden entgegentreten zu wollen. za

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false