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Berlin: Warum kaufte die Gehag das Pleite-Objekt?

Von Ralf Schönball Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum „Prominentenfonds“ Gehag richten sich nun auch gegen den Ex-CDU-Bausenator Jürgen Klemann. Wie berichtet besteht der Verdacht, der Fonds der Landesbank Berlin sei auf Kosten der damals landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gehag saniert worden, damit die prominenten Anteilseigner - darunter LBB-Chefs und CDU-Politiker wie Klaus Landowsky - nicht zur Kasse gebeten werden.

Von Ralf Schönball

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum „Prominentenfonds“ Gehag richten sich nun auch gegen den Ex-CDU-Bausenator Jürgen Klemann. Wie berichtet besteht der Verdacht, der Fonds der Landesbank Berlin sei auf Kosten der damals landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gehag saniert worden, damit die prominenten Anteilseigner - darunter LBB-Chefs und CDU-Politiker wie Klaus Landowsky - nicht zur Kasse gebeten werden. Die Gehag musste dafür die Fondsimmobilie zum überhöhten Preis von dem Fonds kaufen. Damals war der CDU-Abgeordnete Heinz-Viktor Simon Chef der Gehag und Klemann entstandte als Bausenator Mitglieder in den Gehag-Aufsichtsrat.

Die damalige Sanierung des Fonds fiel zusammen mit dem Verkauf der Gehag und Filzvorwürfen wegen des Doppelmandates von dessen Chef Simon: Dieser war zugleich Landtagsabgeordneter und hatte sich im Abgeordnetenhaus für den Verkauf der Gehag ausgesprochen. Käufer war ein CDU-naher Unternehmer: Karl Ehlerding und seine Firma RSE, Helmut-Kohl-Intimus und CDU-Großspender. Später wurde Jürgen Kleman Geschäftsführer der Gehag und steht seither in Diensten von Ehlerdings Firma.

Auch der zweite „Prominentenfonds“ des Bankenkonzerns, das Steuersparmodell Gardelegen/Bad Freienwalde, steht nach Informationen des Tagesspiegels höher in der Kreide, als bisher angenommen: mit 25 bis 30 Millionen Euro. Würden die Gläubiger die überfälligen Zinsen eintreiben, müssten entweder die prominenten Anteilseigner die Schulden anteilig begleichen oder die Immobilien kämen unter den Hammer. Auch im Falle einer solchen Insolvenz müsste die Landesbank ihre Ex-Vorstandsmitglieder wie Thomas Kurze und Hyp-Chef Klaus Landowsky zur Rückzahlung der Fondskredite zur Kasse bitten. Der Fonds wurde kurz nach seiner Gründung 1997 Not leidend und durch Schachtelfirmen der Bank subventioniert.

„Wir müssen prüfen, warum die maroden Unternehmen künstlich am Leben erhalten wurden“, sagte Oberstaatsanwalt Claus-Peter Wulff am Freitag. Dem Chef der Sondermittlungsgruppe zur Bankenaffäre zufolge ähneln sich alle Prominentenfonds darin, dass „die Bank den Anlegern großzügig entgegengekommen ist“. Richtig wäre es gewesen, bereits im Jahr 1997 die Gesellschafter aufzufordern, einen Beitrag zur Fondssanierung zu leisten. Denn die Mitglieder seien rechtlich „Unternehmer“, hätten einen Anspruch auf Steuervorteile und folglich auch die Pflicht, im Fall einer Schieflage mit zu haften. Insidern zufolge veranlassten Ex-Vorstände der Bank, die ebenfalls beteiligt waren, die Sanierung des Gardelegen-Fonds.

Auch Klaus Landowksy war an beiden Prominentenfonds beteiligt. Dem Tagesspiegel sagte er: „Ich habe keinen Einfluss auf die Sanierungen genommen.“ Von den Zuschüssen des Fonds durch eine Bankentochter zur Vermeidung der Insolvenz habe er keine Kenntnis gehabt. Zur Frage, ob er persönlich den auf ihn entfallenen Teil der Verluste des Fonds Gardelegen bezahlen werde, sagte Landowsky: „Das muss zivilrechtlich geklärt werden.“ Er halte sein Verhalten weder strafrechtlich noch zivilrechtlich für angreifbar.

Aus Zeichnerkreisen ist zu hören, dass man sich zivilrechtlich gegen die im Fondsprospekt festgehaltene Mithaftung zur Wehr setzen will. Die Bankgesellschaft kündigte an: „Die Landesbank wird die Ansprüche aus Darlehensverträgen zu wahren wissen. Dies gelte für alle Fonds-Gesellschafter“.

Zum Gehag-Fonds sagte Landowsky: „Ich habe meinen Anteil 1993 von der Landesbank erworben.“ Auf Wunsch der LBB habe er den Fondsschein im Jahr 2000 zurückgegeben zu 75 Prozent des Nominalwertes. Die Bank hatte den Zeichner dies angeboten, nachdem die Prominenten sich geweigert hatten, Haftungsschäden zu übernehmen.

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