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Berlin: Warum muss Kirchenstörer Roy jetzt nicht ins Gefängnis?

Am Sonntag hat der stadtbekannte Querulant erneut zugeschlagen: Dieses Mal hat er einen Eimer rote Farbe in den Brunnen am Lustgarten gekippt. Der Mann ist nicht zu stoppen.

Am Sonntag hat der stadtbekannte Querulant erneut zugeschlagen: Dieses Mal hat er einen Eimer rote Farbe in den Brunnen am Lustgarten gekippt. Der Mann ist nicht zu stoppen. Wird die Staatsanwaltschaft jetzt Haftbefehl beantragen?

Die Untersuchungshaft, also Gefängnis vor einem Prozess, ist ein jäher Eingriff des Staates in das Persönlichkeitsrecht des Menschen. Deshalb verlangt das Gesetz diverse Voraussetzungen. Dazu gehört auch, dass das zu erwartende Strafmaß erheblich sein muss. Das ist aber bei einer Störung des Gottesdienstes oder Sachbeschädigung nicht ohne weiteres der Fall.

Die Wiederholungsgefahr gilt auch als Kriterium für die UHaft. Da dürfte es kaum noch Zweifel geben: Nach seiner ersten Bewährungsstrafe hat Roy erst bei einem Fernsehgottesdienst in Mainz zugeschlagen, jetzt bei der Live-Sendung der „Abendschau“...

Die Wiederholungsgefahr ist auf bestimmte Delikte beschränkt. Wie beispielsweise schwere Körperverletzung, schwerer Diebstahl, schwerer Landesfriedensbruch. Es hätte also keine Aussicht auf Erfolg, sich beim Haftrichter darauf zu berufen.

Was ist mit der Fluchtgefahr?

Roy hat einen festen Wohnsitz und ist stets pünktlich bei Gericht erschienen. Als ein Indiz für die Fluchtgefahr gilt auch, wenn ein hohes Strafmaß zu erwarten ist. Da sind wir dann wieder beim Anfang: Dieser Grund entfällt bei Sachbeschädigung und Störungen des Gottesdienstes.

Roy ist auf Bewährung frei. Muss man denn mit dem Widerruf warten bis das Verfahren wegen des Mainzer Gottesdienstes durch alle Instanzen gegangen ist?

Laut Gesetz ist es auch möglich, die Bewährung zu widerrufen, wenn eindeutig neue Straftaten vorliegen und der Beschuldigte geständig ist.

Roy bestreitet nichts. Seine Aktionen wurden sogar mit Kameras festgehalten. Passt doch alles.

Dazu nur so viel: Die Kollegen sind sensibilisiert.

Michael Grunwald

ist Sprecher der

Berliner Staatsanwaltschaft. Das Interview mit dem 35-jährigen Juris- ten führte Katja Füchsel.

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