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Berlin: Was bedeutet das Urteil?

Auf sieben Abschnitten von fünf Straßen (Bundesallee, Müllerstraße, Scharnweberstraße, Fennstraße und Schönerlinder Straße) ist die Radwegbenutzungspflicht rechtswidrig. Die Tiefbauämter müssen die blauen Verkehrsschilder mit dem Radsymbol (Zeichen 237 der Straßenverkehrsordnung) jetzt abschrauben.

Auf sieben Abschnitten von fünf Straßen (Bundesallee, Müllerstraße, Scharnweberstraße, Fennstraße und Schönerlinder Straße) ist die Radwegbenutzungspflicht rechtswidrig. Die Tiefbauämter müssen die blauen Verkehrsschilder mit dem Radsymbol (Zeichen 237 der Straßenverkehrsordnung) jetzt abschrauben. Das dauere jedoch, weil auch Ampelanlagen neu programmiert werden müssen, sagte eine Sprecherin der Verkehrsverwaltung. Bislang wurden Radler vor allem deshalb auf den Radweg gezwungen, damit die Autos länger grün haben. Ha

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