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Berlin: Was das Gesetz sagt

Gilt ein Hund als möglicherweise gefährlich, darf er nach dem neuen Hundegesetz generell nur an der Leine und mit einem Maulkorb auf die Straße. Außerdem muss ein Tierarzt bescheinigen, „dass er keine über das natürliche Maß hinausgehende Angriffslust hat“ und sein Halter muss nachweisbar „Sachkunde in der Hundehaltung“ erworben haben.

Gilt ein Hund als möglicherweise gefährlich, darf er nach dem neuen Hundegesetz generell nur an der Leine und mit einem Maulkorb auf die Straße. Außerdem muss ein Tierarzt bescheinigen, „dass er keine über das natürliche Maß hinausgehende Angriffslust hat“ und sein Halter muss nachweisbar „Sachkunde in der Hundehaltung“ erworben haben. Als potenziell gefährlich gelten folgende KampfhundeRassen: Pit-Bull, American Staffordshireterrier, Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano und Mastiff. Außerdem jeder Hund, egal welcher Rasse, der Menschen bereits drohend angesprungen oder angegriffen hat. cs

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