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Berlin: Was eine Katastrophe ist, entscheidet der Innensenator

Wie Berlin auf einen Notfall vorbereitet ist: Ein Krisenstab koordiniert alle Einsatzkräfte

Mit einem Notruf unter „112“ bei der Feuerwehr geht es los: „Hier brennt es in der U-Bahn.“ Nach festgelegten Alarmplänen werden Löschzüge zur Einsatzstelle geschickt. Die ersten Kräfte vor Ort melden Minuten später der Zentrale, „wir brauchen Unterstützung, viele Verletzte und Tote“. Die Leitstelle der Feuerwehr schickt weitere Löschzüge. Dann klingelt der Notruf wieder, „Hier ist eine Explosion in der U-Bahn“. Noch während die Feuerwehr zum zweiten Unglücksort rast, geht eine dritte Bombe hoch, wieder klingelt der Notruf. Zu diesem Zeitpunkt merken die Männer in den Leitstellen von Feuerwehr und Polizei: „Wir schaffen das nicht mehr alleine.“ Nun wird der Innensenator informiert und viele andere Menschen. Sie alle haben Telefone, die immer klingeln, auch dann, wenn die Telefonnetze längst zusammengebrochen sind. Auch bei Norbert Schmidt aus der Innenverwaltung, „Katastrophen-Schmidt“ genannt, klingelt das Geheimtelefon. Die Experten beraten dann die Situation, anschließend erklärt der Innensenator: „Wir haben eine Katastrophe.“ Das ist juristisch bedeutsam, so können Behörden zum Beispiel ihre Mitarbeiter dienstverpflichten.

In der vierten Etage der Innenverwaltung an der Klosterstraße in Mitte tritt die Zentrale Einsatzleitung, der „Stab K“ (K wie Katastrophe) zusammen. Mit dabei der Polizeipräsident, der Landesbranddirektor, das Technische und andere Hilfswerke, die Bundeswehr und Verbindungsleute von Bahn, BVG, Bewag und Flughäfen. Zusammen sind das etwa 30 Personen. Berlin hat aber für diesen Fall keine moderne, eigens dafür gebaute Leitstelle. Man trifft sich vielmehr in den Büros von „Katastrophen-Schmidt“.

Doch was ist eine Katastrophe? Diese Definition steht im Gesetz: „Katastrophen sind Großschadensereignisse, die zu einer Gefahr für das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, für die Umwelt oder für sonstige bedeutsame Rechtsgüter führen und von den für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden mit eigenen Kräften und Mitteln nicht angemessen bewältigt werden können.“

Der Anschlag von Madrid war nach Einschätzung von Norbert Schmidt noch keine Katastrophe, aber dicht dran. „Bei Madrid hätten wir dem Senator nicht empfohlen, die Katastrophe auszurufen“, sagte Schmidt dem Tagesspiegel. Ob das auch für London gelte, müsse noch ausgewertet werden. In Madrid hätte die Situation von Feuerwehr und Polizei noch bewältigt werden können. So etwas nennt sich „Großschadenslage“, die gemeinsame Einsatzleitung von Polizei und Feuerwehr befindet sich vor Ort. Ein derartiger terroristischer Anschlag habe noch keine Auswirkungen auf die gesamte Berliner Bevölkerung, dies sei das entscheidende Kriterium nach dem Gesetz. „Die scharfe Trennung ist sehr schwer“, sagte Schmidt. Trotz dieser Einstufung sei nach den Anschlägen von Madrid und London sofort der Innensenator informiert worden.

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