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Berlin: Was man beachten sollte

Der Gebrauchtwagenkauf bietet Verkäufern ein weites Feld für Tricks. Da werden Mängel verschwiegen, Tachos frisiert, wird Unfallfreiheit vorgetäuscht.

Der Gebrauchtwagenkauf bietet Verkäufern ein weites Feld für Tricks. Da werden Mängel verschwiegen, Tachos frisiert, wird Unfallfreiheit vorgetäuscht. Was Käufer beachten sollten:

RECHTE UND PFLICHTEN

Wer als Händler einen Gebrauchtwagen verkauft, haftet mindestens ein Jahr für Mängel. Klauseln wie „Gekauft wie gesehen“ oder „Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung/Sachmängelhaftung verkauft“ sind ungültig. Das gilt seit dem 1. Januar 2002. Mängel muss der Händler auf seine Kosten beheben. Normaler Verschleiß ist aber kein Mangel. Beim Kauf von Privat kann die Haftung ausgeschlossen werden. Es gibt dafür Musterverträge, zum Beispiel beim ADAC. Formulierungen wie „gekauft wie gesehen“ bedeuten keinen wirksamen Haftungsausschluss. Nach der Rechtsprechung werden davon nämlich nur Mängel umfasst, die der Käufer hätte bemerken können. Deshalb lieber einen Mustervertrag nehmen.

STOLPERFALLEN

Fehlt eine zugesicherte Eigenschaft (wie Kilometerstand, Unfallfreiheit etc.), hat der Käufer ein Rücktrittsrecht. Ob sie zugesichert war, ist oft strittig. Mängel darf der Verkäufer nicht verschweigen, wenn er sie kennt. Ob er sie kannte, ist schwer zu beweisen. Am besten kauft man daher dort, wo man dem Verkäufer trauen kann. fk

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