Berlin: Was tun gegen Daten-Belästigung?
Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz gewährt jedem das Recht auf Akteneinsicht gegenüber allen Behörden, ohne dass der Antragsteller dies begründen muss. Die Einsicht darf aber während eines Straf- oder Verwaltungsverfahrens verweigert werden.
Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz gewährt jedem das Recht auf Akteneinsicht gegenüber allen Behörden, ohne dass der Antragsteller dies begründen muss. Die Einsicht darf aber während eines Straf- oder Verwaltungsverfahrens verweigert werden.
Werbung per Telefon, Fax und E-Mail ist unzulässig. Auch bei Briefwerbung sollte schriftlich widersprochen werden: „Ich widerspreche der Nutzung meiner Daten für Werbezwecke und Markt- oder Meinungsforschung (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz).“ Ein Eintrag in die Robinsonliste hilft gegen Adresshandel: Direktmarketing Verband, Postfach 1401, 71243 Ditzingen. Der Datenschutzbeauftragte ist telefonisch und per E-Mail zu erreichen: 030/1388 90; mailbox@
datenschutz-berlin.dehah
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