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Wasserqualität: Berliner Trinkwasser auf Uran-Werte getestet

In mehreren Bundesländern wurden hohe Uran-Werte im Leitungswasser festgestellt. Auch das Trinkwasser in Berlin ist analysiert worden. Doch einen Grenzwert für Leitungswasser gibt es bisher noch nicht.

Im Berliner Trinkwasser ist nur wenig Uran enthalten. Somit ist es auch weiterhin für die Herstellung von Säuglingsnahrung geeignet. Das teilten die Berliner Wasserbetriebe am Mittwoch mit, nachdem aktuelle Messergebnisse zur Konzentration des Schwermetalls Uran belegt hatten, dass der Grenzwert von 2 Mikrogramm pro Liter für Mineral- und Tafelwasser in den Berliner Wasserwerken bis um das zehnfache unterschritten wird. Auch in Brandenburg kann das Leitungswasser ohne Bedenken getrunken werden.

Bislang gibt es noch keinen eigenen Grenzwert für Leitungswasser. Wie das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag mitteilte, soll bei den Gesprächen zur Novellierung der Trinkwasserverordnung, unter anderem mit den Bundesländern, ein solcher Grenzwert geprüft werden.

Nach Berichten über eine Uranbelastung des Trinkwassers in Deutschland fordern Experten und Länderregierungen einen einheitlichen Grenzwert. Der Trinkwasserexperte des Umweltbundesamts, Hermann Dieter, sagte am Dienstag in Berlin, es bestehe kein Grund, dass es in Deutschland auf Dauer Trinkwasser mit mehr als zehn Mikrogramm Uran pro Liter gebe. Dieter zufolge ist es technisch ohne Weiteres möglich, Wasser, das einen höheren Wert aufweist, entsprechend zu filtern.

Zuvor hatte die Verbraucher-Organisation Foodwatch in mehreren Bundesländern teils erheblich überhöhte Uran-Belastungen im Leitungswasser gemeldet. Von 8177 erhaltenen Messwerten überschritten etwa 150 den Wert von 10 Mikrogramm Uran pro Liter. Diesen hatte das Umweltbundesamt zur Vermeidung von Nierenschäden durch das giftige Schwermetall zum Leitwert erklärt, der damit weniger verbindlich ist als ein gesetzlicher Grenzwert, der jetzt verlangt wird. Einen gesetzlichen Grenzwert von 2 Mikrogramm gibt es allerdings für Mineralwasser, der laut Gesetz "zur Herstellung von Säuglingsnahrung geeignet" sein soll. (lwi/dpa)

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