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Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Berlin, Matthias Schubert, nimmt den Hubschrauberlandeplatz in Augenschein.

© dpa

Wegen Hubschrauberlärm: Unfallkrankenhaus muss an Villenbesitzer zahlen

Biesdorfer Villenbesitzer klagten gegen den Landeplatz des Rettungshubschraubers auf dem Dach des Unfallkrankenhauses in Marzahn. Der bleibt jetzt, wo er ist. Aber die Klinik muss zahlen.

Von Fatina Keilani

Die Flugrouten beschäftigen nicht nur die Anwohner des neuen Airports – auch einige Nachbarn des Unfallkrankenhauses Berlin (UKB) haben auf ihre Art ein Problem damit. Schon vor Jahren reichten sie Klage ein, weil ihnen der Rettungshubschrauber „Christoph Berlin“ zu laut ist. Sie wollten ihm die Betriebserlaubnis entziehen lassen, da sie der Meinung waren, so ein Rettungshubschrauber könne auch woanders stationiert werden als auf dem Dach des Unfallkrankenhauses in Marzahn. Obwohl ihre Eilverfahren scheiterten, ließen sie nicht locker, und so kam es am Mittwoch zu einem recht skurrilen Ortstermin des Verwaltungsgerichts mit einem noch skurrileren Ergebnis: Die vier Kläger erhalten vom Unfallkrankenhaus Geld – damit alles bleibt, wie es ist.

Und wie ist es? Der Landhausring in Biesdorf ist eine idyllische Straße, an der 13 denkmalgeschützte Villen aus dem 19. Jahrhundert stehen. Als die heutigen Eigentümer sie vor einigen Jahren kauften, konnte ihnen kaum entgangen sein, dass sich nebenan das Unfallkrankenhaus Marzahn befindet. Der Hubschrauber, der ab und an über ihre Grundstücke hinwegdonnerte, störte ihr Idyll aber dann doch so empfindlich, dass sich die Anwohner 2009 zur Klage entschlossen.

In der Zwischenzeit hat sich einiges getan. Der laute Hubschrauber Bell 412 wurde durch den wesentlich leiseren Eurocopter 145 ersetzt; ein noch leiseres Modell ist für 2014 bestellt. Es werden andere Routen geflogen, um die empfindlichen Villenbewohner zu schonen. Die sind mit dem Zustand zufrieden. Dennoch zogen sie ihre Klage nicht zurück. Die Bewohner des Getreideviertels westlich des UKB sind vom Lärm genauso betroffen, scheinen sich aber nicht daran zu stören. Obwohl es hier viel mehr Anwohner gibt, klagte keiner.

Da das Hauptverfahren nun einmal entschieden werden musste, entschloss sich die 13. Kammer zum Ortstermin. Die Richter wollten einmal mit eigenen Ohren hören, wie laut es denn wirklich ist, wenn ein Menschenleben gerettet wird.

Nachdem sie sich am Mittwochmorgen den Heliport auf dem Dach des UKB angeschaut und ein wenig über Möglichkeiten sinniert hatten, wie man alternativ fliegen könnte, besuchten sie das Villenviertel. Per Handy wurde Thomas Reimer, Pilot und Stationsleiter der DRF Luftrettung, die den Helikopter betreibt, dazu aufgefordert, eine Runde zu drehen. Er flog absichtlich die lauteste Tour – also eine, die aktuell gar nicht geflogen wird.

Anwohner Carl Loyal, der schon als Kläger gegen den Ausbau der Invalidenstraße in Erscheinung getreten war und allgemein als klagefreudig gilt, sagte nur: „Das ist gar nichts. So wie sie seit zwei Jahren fliegen, kann ich damit leben.“ Wieso dann die Klage? Es könne ja sein, dass es mal wieder anders werde. Deswegen brauche man Rechtssicherheit. Aber die Klage richte sich doch gegen die Betriebserlaubnis – sein Ziel könne er damit also nicht erreichen? Kein Kommentar.

Nach dem Demonstrationsflug wurde in einem Konferenzraum des UKB weiterverhandelt. Die Kläger verlangten, die Zahl der erlaubten Rettungsflüge zu deckeln, was die Obere Luftfahrtbehörde strikt ablehnte. Man stelle sich einen Terroranschlag in der U-Bahn vor, nach dem nonstop Verletzte ausgeflogen werden müssen – und dann eine Begrenzung der Flüge? Unmöglich. 2200 Flugbewegungen waren es 2011 insgesamt, also An- und Abflüge des eigenen und fremder Hubschrauber wie etwa des ADAC.

Nach stundenlangen Verhandlungen erzielten die Parteien eine Einigung. Das UKB zahlt pro Kläger 12.000 Euro für Schallschutz, wenn dessen Einbau nachgewiesen wird, anderenfalls 6000 Euro.

„Eine Fortsetzung des Rechtsstreits wäre vielleicht teurer geworden, allein schon durch Gutachterkosten“, hieß es dazu von Beklagtenseite. Immerhin: Der Rechtsstreit wurde damit für erledigt erklärt.

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