Die Initiatoren des Online-Portals „Topf Secret“ haben das Land Berlin verklagt und wollen für mehr Transparenz bei Lebensmittelkontrollen sorgen. Mehrere Bezirke haben der Initiative die Herausgabe der Ergebnisse auf Basis des Verbraucherinformationsgesetzes verweigert.
Das halte man für rechtswidrig, erklärten nun die Verbraucherschützer von Foodwatch und der Transparenzinitiative Frag den Staat. Das Verfahren ist seit einigen Tagen beim Verwaltungsgericht anhängig.
„Die Menschen haben das Recht, zu erfahren, welche Lebensmittelbetriebe sauber sind und welche nicht“, sagte Oliver Huizinga von Foodwatch. Er beruft sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Musterklage gegen das Bezirksamt Spandau solle „Signalwirkung für ganz Berlin“ haben.
Spandau hatte es abgelehnt, Ergebnisse von Kontrollen in einem Supermarkt herauszugeben. Es bewertete den Antrag als verfassungsrechtlich bedenklich und „missbräuchlich“, weil Kontrollberichte im Internet nicht mehr korrigiert werden könnten.
Verständnis von Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt
In Berlin stellten Verbraucher seit Januar mehr als 3000 Anfragen bei „Topf Secret“. „Die meisten Lebensmittelbehörden in Deutschland respektieren das Informationsrecht der Menschen und geben die Informationen heraus“, hieß es bei Frag den Staat. Auch Neukölln hat Auskünfte abgelehnt, weitere Bezirke entschieden bisher nicht.
Internetplattform "Topf Secret" Gastro-Lobby und Foodwatch streiten über öffentlich zugängliche Hygiene-Berichte

Bislang sei aus Berlin „so gut wie keine einzige“ Anfrage rechtskonform beantwortet. Neukölln fordert ein einheitliches, rechtssicheres Verfahren für ganz Berlin, etwa den Aufbau einer eigenen Plattform. Nach Ansicht von Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt (Grüne) müssten die Bezirke Auskunft erteilen. Er lässt zurzeit einen Referentenentwurf erarbeiten. (Tsp/dpa)
3Kommentare
Neuester Kommentar