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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Update

Wegen Körperverletzung und Bedrohung: Berliner Clan-Chef zu 15.000 Euro Strafe verurteilt

Nach einer Auseinandersetzung mit einem Hausmeister 2018 ist Arafat Abou-Chaker am Freitag verurteilt worden. Das Landgericht verhängte eine Geldstrafe.

Arafat Abou-Chaker wurde auch im Berufungsprozess der Körperverletzung und Bedrohung schuldig gesprochen. Das Urteil allerdings fiel milder aus als in der ersten Instanz.

Der Berliner Clan-Chef schien wenig überrascht, als er das Urteil hörte: Eine Strafe von 14.850 Euro verhängte das Berliner Landgericht am Freitag gegen ihn. Der 44-Jährige habe sich der Körperverletzung sowie der Bedrohung schuldig gemacht, begründete der Vorsitzende Richter in dem Berufungsprozess.

In einer Auseinandersetzung im März 2018 in einem Geschäftshaus habe er einen Hausmeister geschlagen, ihm zwei Finger in die Augen gedrückt und einen Kopfstoß versetzt.

Damit hat das Landgericht die in der ersten Instanz verhängte Strafe geändert. Auf zehn Monate Haft auf Bewährung hatte das Amtsgericht Tiergarten im Januar 2019 entschieden. Gegen das Urteil hatte der Clan-Chef Berufung eingelegt. Seine Verteidiger hatten nun auf eine Verwarnung plädiert.

Nach einem Missverständnis sei es zu einem „wechselseitigen Imponier- und Fehlverhalten“ gekommen. Der Staatsanwalt hatte eine hohe Geldstrafe verlangt – 24.750 Euro (150 Tagessätze zu je 165 Euro).

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Das Landgericht begründete weiter, eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 165 Euro sei angemessen. Arafat Abou-Chaker sei nicht vorbestraft. Es sei nicht zu erheblichen Verletzungen gekommen. Auch hätten sich beide Männer unmittelbar nach dem Vorfall die Hand gegeben. Andererseits habe sich der Angeklagte „sehr aggressiv“ verhalten.

Der Clan-Chef, ein deutsche Staatsbürger aus einer arabischstämmigen Familie, ist nach seinen Angaben selbständig in der Musikbranche tätig. Sein Einkommen erziele er derzeit allerdings mit Vermietung und Verpachtung. Eine Bescheinigung über ein monatliches Nettoeinkommen von 5000 Euro legten die Anwälte vor.

„Was ist los in Deutschland, warum grüßt mich niemand?“

Zu den Vorwürfen hatte der Clan-Chef im Berufungsprozess, der sich wegen der Coronakrise über etwa fünf Monate hinzog, geschwiegen.

Mit einigen Zeugen hatte das Gericht seine Mühe. Der 50-jährige Hausmeister aber war bei seinen Angaben geblieben: Arafat Abou-Chaker habe ihn im Foyer grob angesprochen – „Was ist los in Deutschland, warum grüßt mich niemand?“

Nach seiner kurzen Antwort hätten sie sich in die im Haus ansässige Physiotherapie-Praxis begeben. „Dort ist es eskaliert, ich wurde geschlagen.“ Er habe Hämatome erlitten, eine blutende Nase, schmerzende Augen.

Verhaftung wegen anderer Vorwürfe im Januar 2019

Als Arafat Abou-Chaker im Januar 2019 in erster Instanz zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde, erlebte er eine böse Überraschung: Wegen anderer Vorwürfe wurde er noch im Gerichtssaal verhaftet.

Er kam etwa zwei Wochen später wieder frei – ein Ermittlungsrichter habe den Haftbefehl wegen fehlender Gründe aufgehoben, hieß es damals.

Hintergrund der Festnahme von Arafat Abou-Chaker im Kriminalgericht sollen mutmaßliche Taten im Zusammenhang mit seinem Groll gegen seinen früher Geschäftspartner, den Rapper Bushido, und gegen die Frau eines seiner Brüder gewesen sein.

Inzwischen wurde nach Justizangaben Anklage gegen mehrere Mitglieder des Abou-Chaker-Clans erhoben. Am 17. August soll der Prozess starten.

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