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26.07.2019, Berlin: Reisende in sommerlicher Kleidung besteigen bei Temperaturen um die 30 Grad eine Maschine der Fluglinie Easyjet am Flughafen Schönefeld. Foto: Paul Zinken/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa

Update

Wegen strenger Vorschriften: easyJet erschwert Mitnahme von Blindenhund

Ein sehbehinderter Passagier darf seinen Blindenhund nicht auf den Flug mitnehmen, weil die Airline die Papiere nicht akzeptiert.

Eigentlich keine große Sache: Blinde Menschen arbeiten – und fliegen auch mal in den Urlaub. Ganz so einfach funktioniert es für den blinden Masseur Axel Teichmann nicht. Denn Teichmann will am Samstag mit einem easyJet-Flug von Berlin-Tegel nach Alicante in Spanien fliegen – und seinen Blindenführhund mitnehmen. Die britische Fluggesellschaft easyJet macht jedoch Vorgaben für Teichmanns Blindenhund, die er nicht erfüllt.

Dabei hat der 52-Jährige nach eigenen Angaben alle Papiere, die notwendig sind: einen EU-Heimtierausweis, eine Bescheinigung darüber, dass seine Krankenkasse die Kosten für den Hund übernimmt und ein Dokument dazu, dass das Tier und sein Halter eine vierstündige Gespannprüfung bestanden haben.

„Seit vier Wochen versuche ich easyJet zu überzeugen, doch da bewegt sich nichts“, beklagt Teichmann.

Auf ihrer Unternehmenswebseite schreibt die Airline: „Der Kunde muss im Besitz von offiziellen Papieren sein, die bestätigen, dass es sich um einen anerkannten und vollständig ausgebildeten Begleithund handelt.“ Der mitgeführte Blindenhund müsse von einer Organisation geschult worden sein, die von einer der drei Einrichtungen Assistance Dogs International, Assistance Dogs UK oder der International Guide Dog Federation anerkannt ist.

easyJet sagte dem Tagesspiegel: „Die Beförderung von anerkannten Assistenzhunden an Bord von Flugzeugen wird streng kontrolliert. Da der betroffene Passagier nicht über die erforderlichen Unterlagen verfügt, kann easyJet ihm die Reise [mit dem Hund] nicht ermöglichen.“ Solange keine weitere Anweisung der Flugaufsichtsbehörden vorliege, liege ein Sicherheitsrisiko vor.

easyJet lehnt deutsches Verfahren für Blindenhunde ab

Über diese Vorgabe kann Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) nur den Kopf schütteln: „In Deutschland spielen die von easyJet genannten Einrichtungen kaum eine Rolle. Es gibt nur wenige Führhundschulen, die zu ihnen gehören.“

Laut Möller gibt es in Deutschland ein anderes System: „Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren hierzulande Blindenführhunde auf Basis bestimmter Qualitätskriterien als medizinische Hilfsmittel an. Eine Eignung im Sinne der Fluggastrechteverordnung sollte damit unstrittig sein.“

Entsprechende Bescheinigungen der Krankenkassen lehne easyJet jedoch ab. Der Justiziarin beim DBSV sind aber keine rechtlichen Bestimmungen bekannt, nach der easyJet nur Blindenhunde der drei genannten Einrichtungen anerkennen darf.

Laut dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sind Luftfahrtunternehmen verpflichtet, anerkannte Begleithunde in der Kabine zu befördern, doch es gebe derzeit keine verbindlichen europaweiten Vorgaben zur Anerkennung von Begleithunden. Teichmann zufolge wird das LBA ein Verfahren in die Wege leiten – der Airline könnte ein Bußgeld drohen. Dass Teichmann am Samstag doch noch seinen Blindenhund mitnehmen darf, ist unwahrscheinlich.

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