zum Hauptinhalt

Weihnachtsgeld: Beamte müssen Kürzung hinnehmen

Die vom Senat beschlossene Kürzung des Weihnachtsgelds für Beamte ist rechtskräftig. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg ist das Weihnachtsgeld kein verfassungsrechtlich geschützter Bestandteil des Gehalts.

Berlin - Mehrere Richter und Beamte des höheren und gehobenen Dienstes seien auch in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg mit ihren Klagen gegen die Reduzierung der jährlichen Sonderzuwendung gescheitert, sagte eine Gerichtssprecherin (Az.: OVG 4 N 76.05 - u.a.). Berufungen wurden nicht zugelassen. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte bereits im Dezember 2004 Klagen von zehn Richtern und Staatsanwälten gegen die Kürzung abgelehnt.

Nach Auffassung des OVG ist das Weihnachtsgeld kein verfassungsrechtlich geschützter Bestandteil des Gehalts. Auch sei nicht ersichtlich, dass das verbleibende Nettoeinkommen der Beamten nicht mehr für einen angemessenen Lebensunterhalt ausreiche oder dem Amt unangemessen sei. Die Kürzung sei darüber hinaus angesichts der Haushaltslage des Landes als Beitrag zu notwendigen Einsparungen gerechtfertigt.

Hintergrund der Klagen ist das vom Land Berlin im November 2003 erlassene Sonderzahlungsgesetz. Danach wurde das Weihnachtsgeld von rund 85 Prozent der jeweiligen Dezemberbezüge pauschal auf 640 Euro brutto für alle Richter und Beamten gekürzt. Zuvor hatte der Bundestag eine Öffnungsklausel beschlossen, wonach die Länder selbst über die Höhe des Weihnachtsgelds entscheiden können (tso/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false