zum Hauptinhalt

Berlin: Welche Pegel noch zulässig sind

Um den geplanten Flughafen herum hat die Genehmigungsbehörde Tages- und Nachtschutzzielgebiete festgelegt. Beim Tagschutzziel dürfen in Büro-, Wohn- und Praxisräumen bei geschlossenen Fenstern keine höheren Lärmpegel als 55 dB(A) auftreten.

Um den geplanten Flughafen herum hat die Genehmigungsbehörde Tages- und Nachtschutzzielgebiete festgelegt. Beim Tagschutzziel dürfen in Büro-, Wohn- und Praxisräumen bei geschlossenen Fenstern keine höheren Lärmpegel als 55 dB(A) auftreten. Lärmschutzberechtigt sind laut Planfeststellungsbeschluss etwa 25 000 Menschen. Auch nachts gilt als höchster zulässiger Pegel der 55 dB(A)-Wert. Zudem darf zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ein bestimmter Dauerschallpegel in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres nicht überschritten werden. Hier soll es 42 000 Anspruchsberechtigte geben. kt

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false