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Berlin: Welcher Zwilling war’s?

Wer steuerte das Auto, das eine 19-Jährige erfasste? Ein Prozess muss das klären.

Sie sagten sich: Ein Taxi ist für den Heimweg sicherer als die S-Bahn. Doch als die 19-jährige Anabell S. und ihr Begleiter gerade einsteigen wollten, preschte das tödliche Unglück über den Radstreifen auf sie zu. In dem Transporter, der das Taxi rechts überholte und die Abiturientin erfasste, saßen damals 18-jährige Zwillingsbrüder. 14 Monate später schlenderten sie am Donnerstag auf den Gerichtssaal zu. Miriton C. und Egzon C., polizeibekannt seit Jahren, blieb bislang eine Haft erspart. Und es deutete sich bereits ein Urteil an, das daran nichts ändern wird.

Die Brüder sehen sich zum Verwechseln ähnlich. Sie sollen versucht haben, dies auszunutzen und die Ermittlungen zu erschweren. Er und nicht der Bruder habe hinterm Steuer gesessen, gab Egzon C. zu Protokoll. Er hat einen Führerschein, Miriton C. nicht. Zeugen aber sagten, der Fahrer trug eine Jacke, der Beifahrer nicht. Dadurch sei Miriton C. belastet worden, steht für die Anklage fest. Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Zudem geht es im Prozess um weitere Taten aus dem Vorjahr, die auf das Konto der Brüder gehen sollen – von Handyraub über eine Prügelattacke auf einen Autofahrer bis zur Beleidigung von Polizisten.

Am 15. September 2012 fuhren sie gegen 4.36 Uhr auf den Stralauer Platz in Friedrichshain zu. „Mit überhöhter Geschwindigkeit“, so die Anklage. Rechts befand sich ein abgegrenzter Radweg. Von links sei ein Taxi auf die rechts Spur gewechselt, es verlangsamte sein Tempo. Das soll Miriton C. veranlasst haben, rowdyhaft auf den Radweg zu ziehen.

Anabell S. kam mit Freunden von einer Feier. Sie und ihr 18-jähriger Begleiter wollten gerade in das Taxi steigen, als der Transporter auftauchte. Die junge Frau starb noch am Unfallort. Die Brüder aus einer bosnischen Familie sollen sich bei der Polizei keineswegs demütig verhalten haben. Wenn sie sich nun vor Gericht von einer anderen Seite zeigen, drohen maximal Jugendstrafen auf Bewährung. Dies ist aus Sicht der Richter bei „von Reue getragenen Geständnissen“ möglich. Die Familie des Opfers konnte dieses Angebot kaum ertragen: „Das ist grotesk." Der Prozess geht Montag weiter. Kerstin Gehrke

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