zum Hauptinhalt

Weller gegen Jauch: Verfahren bleibt ohne gütliche Einigung

Im Rechtsstreit zwischen Ex-Boxer René Weller und TV-Moderator Günther Jauch vor dem Landgericht Potsdam ist eine Güteverhandlung gescheitert. In einer Woche soll das Urteil gesprochen werden.

Potsdam - In dem Streit geht es um eine angebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung Wellers durch eine Bemerkung Jauchs in einer TV-Sendung. Weller und Jauch ließen sich vor Gericht von ihren Anwälten vertreten. Beide zeigten sich optimistisch, den Rechtsstreit zu gewinnen. Der Richter werde feststellen, dass ein Rechtsverstoß seitens Jauch vorliege, sagte Wellers Anwalt Markus Roscher. Jauchs Anwalt Christian Schertz betonte dagegen, er sehe keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Die umstrittene Bemerkung fiel in der TV-Sendung "Wer wird Millionär?" vom 23. Dezember 2005. Auf die Frage "Wer trat im Jahr 2004 als ungeschlagener Boxweltmeister ab?" antwortete der Kandidat, dass er René Weller ausschließe, da "der da im Knast gesessen habe". Jauch sagte in diesem Zusammenhang: "Der sitzt ja dauernd im Knast". Weller befand sich zu dieser Zeit nicht im Gefängnis. Er musste von 1999 bis 2003 wegen Kokainhandels eine Haftstrafe verbüßen. Der ehemalige Boxweltmeister sieht sich durch die Bemerkung als Gewohnheitsverbrecher abgestempelt. Er verlangt eine öffentliche Entschuldigung in der TV-Sendung. Zudem fordert er von Jauch die Erstattung von Gagen in Höhe von 21.300 Euro, da nach der Äußerung Jauchs mehrere Termine abgesagt worden seien. Zusätzlich beansprucht er für die angebliche Ehrverletzung 10.000 Euro Schmerzensgeld. (tso/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false