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Berlin: Weniger Arbeiten, mehr Auswahl

Die Bildungsverwaltung hat zwei überraschende Neuerungen für Grundschulen beschlossen

Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Bildungsverwaltung zwei überraschende Neuerungen beschlossen, die beide die Grundschulen betreffen. Laut einer soeben in Kraft getretenen Verordnung wird die Zahl der Klassenarbeiten von sechs auf drei pro Schuljahr halbiert. Überdies erhalten die Bezirke die Möglichkeit, die Schuleinzugsbereiche radikal zu ändern.

Bisher wird jeder Grundschüler je nach Wohnsitz einer bestimmten Schule zugeordnet. Dem kann er nur entgehen, wenn er ein spezielle Schule wie etwa eine Europaschule anpeilt oder eine Privatschule wählt. Diese rigide Einzugsbestimmung kann jetzt jedoch von den Bezirken erheblich gelockert werden. Die neue Verordnung gibt ihnen das Recht, mehrere Grundschulen zu einem Einzugsbereich zusammenzufassen.

Für Eltern kann das Vor- aber auch Nachteile bringen. Wenn etwa eine Schule mehr Anmeldungen hat als die anderen, kann es passieren, dass der Bezirk die überzähligen Schüler so auf die weniger nachgefragten Schulen verteilt, wie er es für richtig hält – beispielsweise um die Migrantenkinder gleichmäßiger zu verteilen. Theoretisch wäre dann denkbar, dass ein Kind zwar neben der „Traumschule“ seiner Eltern wohnt, aber dennoch eine andere Schule besuchen muss, weil die „Traumschule“ überlaufen ist.

Trotz dieser erst mal schwer abzusehenden Verwicklungen begrüßt Landeselternsprecher André Schindler die Entscheidung der Bildungsverwaltung. Er sieht den Vorteil darin, dass Eltern unter Umständen auch viel Entscheidungsfreiheit hinzugewinnen, wenn sie selbst die Wahl haben. Dadurch könne zwischen den Schulen „ein Konkurrenzkampf entstehen – im positiven Sinn“, erwartet Schindler. Die Bildungsverwaltung verweist auf einen weiteren Aspekt: Da die Schulen sich jetzt verstärkt eigene Profile und Programme geben, mache es doch Sinn, den Eltern dann auch die Wahl zu lassen, meint Sprecher Kenneth Frisse.

Über die Lockerung der Einzugsbereiche war immer wieder gestritten worden. Die FDP hatte stets die völlige Wahlfreiheit der Eltern gefordert. Und auch der Vorsitzende der GEW-Schulleitervereinigung Erhart Laube hatte die Lockerung angemahnt, um die Migranten besser verteilen zu können.

Die Halbierung der Zahl der Klassenarbeiten sieht Laube hingegen skeptisch. Wenn in einem Halbjahr nur eine einzige Arbeit geschrieben würde, können sie dadurch ein „übertrieben großes Gewicht“ erhalten. Andererseits findet er es positiv, dass die Lehrer mehr Freiraum erhalten – etwa um andere Leistungen zu bewerten, wie beispielsweise Vorträge und Präsentationen. Im Übrigen könne ein Lehrer, wenn er es wolle, ja auch mehr Arbeiten als die Mindestzahl schreiben lassen. Landeselternsprecher Schindler erwartet zumindest, dass sich die Neuerung „nicht negativ auswirkt“.

In Bezug auf die Zahl der Klassenarbeiten gilt die neue Verordnung ab sofort. Die Veränderung bei den Einzugsbereichen gilt erst für die Kinder, die 2008 zur Schule kommen.

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