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Berlin: Weniger Rechte für die Personalräte Senat beschließt umstrittene Reform

Die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst wird eingeschränkt. Das gilt für die Einstellung und Kündigung von Beamten, die hoheitliche Tätigkeiten ausüben.

Die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst wird eingeschränkt. Das gilt für die Einstellung und Kündigung von Beamten, die hoheitliche Tätigkeiten ausüben. Aber auch Versetzungen und verhaltensbedingte Kündigungen von Mitarbeitern der Landesverwaltung, Schadensersatzansprüche, Anwesenheitskontrollen (elektronische Stechkarte) und der Einsatz neuer Datenverarbeitungstechnik sind betroffen. In strittigen Fällen soll in Zukunft nicht mehr die Einigungsstelle entscheiden, in der Arbeitgeber und Personalvertreter sitzen. Der Senat erhält ein „Letztentscheidungsrecht“.

Jedenfalls dann, wenn das Abgeordnetenhaus der Änderung des Personalvertretungsgesetzes zustimmt, die vom Senat gestern beschlossen wurde. „Ein hoch umstrittener Entwurf“, weiß auch Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Aber er fühle sich mit einem Gesetz, dass weder den Ansprüchen der Gewerkschaften noch der FDP gerecht werde, ganz wohl. Körting ist guter Hoffnung, dass die Reform des Personalvertretungsrechts die parlamentarischen Beratungen ohne wesentliche Änderungen übersteht. Dann könnten Personalentscheidungen im öffentlichen Dienst, zum Beispiel der Einsatz von Vertretungskräften an den Schulen, beschleunigt werden.

Nach Auffassung Körtings werden dann auch faule Kompromisse verhindert, um die zeitraubende Einberufung der Einigungsstelle in der betroffenen Behörde zu vermeiden. Abgeschafft wird mit der Reform die althergebrachte Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten. Zudem werden Ein-Euro-Jobber den ABM-Beschäftigten gleichgestellt. Das bedeutet: Erst bei einer Beschäftigung über sechs Monate hinaus hat der Personalrat ein Mitwirkungsrecht. Diese Einschränkung gilt auch für Vertretungslehrer, die höchstens ein halbes Jahr eingesetzt werden.

Seit Jahren wird in Berlin über die Änderung des Personalvertretungsrechts gestritten. Maßstab der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995, dass der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst unter Hinweis auf das „Demokratieprinzip“ Grenzen setzt. Es besagt, dass bei vielen internen Verwaltungsentscheidungen die Regierung dem gewählten Parlament gegenüber verantwortlich sei, aber nicht der Personalvertretung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Hauptpersonalrat kritisierten den Senatsbeschluss. „Rechtsfragen sind Machtfragen“, zitierte der DGB-Landeschef Dieter Scholz den SPD-Urvater Ferdinand Lassalle. Dagegen ist die Vereinigung der Unternehmensverbände (UVB) mit dem Gesetzentwurf zufrieden. Es sei höchste Zeit für diese Reform, die in die richtige Richtung weise. za

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