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Berlin: Wenn die BSR streikt, darf kein anderer an den Müll

Abfallbeseitigung ist in Berlin eine hoheitliche Aufgabe. Ein Privater kann sie nicht erfüllen

Wer etwas wegwirft, will es selbst vielleicht bloß loswerden. Rechtlich gesehen übereignet er seinen Abfall aber der Müllabfuhr. Das bedeutet zweierlei: Wenn man etwas in fremdem Müll findet, was man gerne behalten würde, kann man es nicht einfach nehmen nach dem Motto „Es wurde ja weggeworfen“. Auch ein privater Müllentsorger darf den Abfall nicht mitnehmen. Das heißt auch: Sollte die BSR jetzt streiken, bleibt der Müll eben liegen, denn nur sie ist für seine Entsorgung zuständig – jedenfalls wenn es sich sozusagen um öffentlichrechtlichen Müll handelt. Wirft man seinen Abfall in die orangefarbene Tonne, entsorgt die BSR den Müll auf gesetzlicher Basis, ebenso den Hausmüll. Lässt man seinen Müll fallen, wo man gerade steht, so entsorgt die BSR den Müll auf Vertragsbasis.

Nur wer als Privatperson Müll verursacht, kann fürs Aufräumen auch Private beschäftigen. So konnte die „Silvester in Berlin GmbH“ die kleine Firma ReTec beauftragen, die Spuren der großen Party zu beseitigen.

Der Müll hat schon viele Gerichte befasst. Einmal hat ein Künstler seine Bilder an die Straße gestellt, weil sie ihm nicht gefielen. Ein Passant mochte sie und nahm sie mit. Der Künstler verklagte ihn auf Herausgabe – mit Erfolg. Das Gericht führte aus, dass der Künstler das Eigentum an den Bildern nicht aufgeben, sondern übertragen wollte, und zwar an die Müllabfuhr, damit diese sie vernichte. Da das aber nicht geglückt war, war der Künstler noch Eigentümer der Bilder und konnte sie zurückverlangen. fk

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