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Berlin: Wenn ein Hund beißt, wird der Besitzer überprüft

BERLIN .Die Neufassung der Berliner Hundeverordnung soll nach den Vorstellungen des Senats so schnell wie möglich vorgelegt werden.

BERLIN .Die Neufassung der Berliner Hundeverordnung soll nach den Vorstellungen des Senats so schnell wie möglich vorgelegt werden.Die Verordnung schließt die Zucht von Tieren mit bestimmten Aggressionspotentialen aus und verschärft die Auflagen für die Halter.Auf ein Haltungsverbot für einschlägige Kampfhundetypen wurde verzichtet, da sich nach Auffassung der Gesundheitsbehörde "im Grunde alle Rassen aggressiv und gefährlich machen lassen".Eine drastische Erhöhung der Steuer für bestimmte Hundearten nach Münchener Vorbild war in Berlin nicht im Gespräch.In der Verwaltung rechnet man damit, daß die Vorlage erst nach der Sommerpause beschlossen werden kann.

Nach Angaben von Christoph Abele, dem Sprecher der Gesundheitsverwaltung, soll in Berlin künftig die Zucht von Hunden verboten sein, die "auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft und Schärfe" ausgerichtet sind.Statt von Kampfhunden ist in der Vorlage die Rede von gefährlichen Hunden.Als solche werden Tiere definiert, die wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen oder Wild oder Katzen gerissen haben oder bissig gegenüber Menschen waren.Halter eines derart auffälligen Tieres sollen auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden.Untauglich als Halter eines solchen Hundes werden nach der neuen Verordnung beispielsweise vorbestrafte Gewalttäter sowie alkohol- und drogenabhängige Menschen sein.Auch muß die nötige Sachkunde zur Hundehaltung nachgewiesen werden.Eine entsprechende Prüfung kann man beim Tierschutzverein oder dem Verein für das Hundewesen ablegen.Diese muß aber der Amtstierarzt bescheinigen.

Auch der Leinenzwang soll künftig nach den Vorstellungen der Gesundheitsbehörde verschärft werden.Darüber hinaus muß der Hund künftig neben der Steuermarke am Halsband Name und Adresse tragen.Wie Gesundheitssprecher Abele sagte, können dem Besitzer in Zukunft auch schon beim ersten bekanntgewordenen Vorfall Auflagen gemacht werden.

Trotz der wiederholten spektakulären Vorfälle in jüngster Zeit mit Kampfhunden ist nach Auskunft von Torsten Nöldner vom Amt für Veterinärwesen in der Gesundheitsverwaltung die Zahl der gemeldeten Bißvorfälle in den letzten Jahren stabil.Rund 1500 Fälle werden jährlich gemeldet, die sowohl Beißereien gegenüber Menschen als auch gegenüber anderen Hunden betreffen.

In München ist man resoluter als in Berlin vorgegangen: In Bayern gibt es seit 1992 eine Genehmigungspflicht für fünf Kampfhunderassen: den Pitbull, den Staffordshire-Bullterrier, den American Staffordshire-Terrier, den Bandog und den Tosa-Inu.Seitdem ist keine einzige Erlaubnis zur Haltung dieser Hunde erteilt worden.Jährlich werden rund zehn Anträge abschlägig beschieden.Nach Angaben von Fritz Bank, Abteilungsleiter für öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Stadtverwaltung, ist die Zahl der zugelassenen Kampfhunde inzwischen auf fünf Exemplare gesunken.Wie hoch die Dunkelziffer ist, kann er jedoch nicht sagen.Das Münchener Verfahren ist durch ein letztinstanzliches Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gerichtlich bestätigt worden.Bei anderen bestimmten Rassen, beispielsweise Mastiffs oder Mastinos, muß sich der Halter in der bayerischen Landeshauptstadt von einem Hundesachverständigen die Friedfertigkeit des Tieres bescheinigen lassen.

Außerdem hat die Stadt München 1996 die Steuer für Kampfhunde auf 1200 Mark festgesetzt.Und im Außendienst überprüfen Mitarbeiter der Stadtkämmerei auf Streifgängen in der Stadt und Grünanlagen die Steuerpflicht.

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