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Berlin: Wenn Strafen nicht wirken: Viele Berliner ignorieren Fahrverbot

Polizei bezweifelt Nutzen des Vorschlags, Verkehrssünder länger pausieren zu lassen

Das Fahrverbot soll eine „echte“ Strafe werden, eine, die weh tut und abschreckt. Entsprechende Pläne aus der Politik finden bei den Praktikern auf abwartendes Echo. Die Berliner Polizei kennt renitente Autofahrer, die ein Fahrverbot völlig kalt lässt. „Es gibt jetzt schon genügend Autofahrer, die ein Fahrverbot haben und dennoch fahren. Eine Ausdehnung wird wohl dazu führen, dass jetzt noch mehr Fahrer ohne Erlaubnis fahren, ihr nun längeres Fahrverbot also erst recht nicht berücksichtigen.“

Wie berichtet, plant Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), das Fahrverbot, das bisher für drei Monate verhängt werden kann, auf sechs Monate auszudehnen. Das soll Verkehrssünder künftig stärker abschrecken. Ein halbes Jahr Fahrverbot sei „echte Strafe“ – und deshalb wirkungsvoller, stellt man sich im Bundesjustizministerium vor.

In Berlin ist der Trend zum Fahrverbot rückläufig. Im gesamten ersten Halbjahr 2003 gab es 6230 Fahrverbote, teilt die Bußgeldstelle des Landes mit. Im ersten Halbjahr 2002 waren es 8242. Allein in diesem Juni hätten 939 Autofahrer „ein Fahrverbot verhängt bekommen“, hieß es.

Der Zypries-Vorschlag bezieht sich auf Autofahrer, die gegen Paragraf 44 des Strafgesetzbuches verstoßen – und Verkehrsstraftaten begehen. Das sind laut ADAC Nötigung, Fahrerflucht, Alkohol am Steuer, Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Körperverletzung. ADAC-Verkehrsjurist Markus Schäpe unterstützt die Initiative. „Der Vorschlag ist sinnvoll, denn nun hat ein Richter die Möglichkeit, jemanden auch mehr als drei Monate mit einem Fahrverbot zu bestrafen.“ Bisher gab es nur die Möglichkeit, jemandem drei Monate Fahrverbot zu geben oder sechs Monate, was gleichbedeutend ist mit dem Führerscheinentzug. Und das hieße: Die Pappe ist weg, der Führerschein müsste nach der Strafzeit neu beantragt werden, während er bei einem Fahrverbot für die bislang ein bis drei Monate nur abgegeben werden muss. Diese Lücke könne nun geschlossen werden.

Wer als „Ersttäter“ gilt, darf den Zeitraum seines Fahrverbots innerhalb von vier Monaten frei wählen. Wer schon einmal ein Fahrverbot hatte, gilt als „Wiederholungstäter“: Er muss den Führerschein abgeben, sobald der Bußgeldbescheid mit dem Fahrverbot rechtswirksam ist.

Der Fraktionsvorsitzende und verkehrspolitische Sprecher der Grünen in Berlin, Volker Ratzmann, sagt zum Zypries-Vorschlag: „Als milderes Mittel, um nicht gleich den Führerschein entziehen zu müssen, ist der Vorschlag zu begrüßen.“ Er zweifle aber daran, dass damit „wirklich eine Abschreckung erreicht wird“. Als „unmöglich“ bezeichnet der Berliner FDP-Fraktionsvorsitzende Martin Lindner die Idee: „Hier werden Autofahrer von der rot-grünen Regierung zum Sündenbock gemacht.“ Der Vorschlag führe zu einer „Kriminalisierung“ der Autofahrer. Die bislang drei Monate Fahrverbot seien abschreckend genug. „Diesen Vorschlag machen wir auf keinen Fall mit.“

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