zum Hauptinhalt

Berlin: Wer blaumacht, bekommt Besuch

Immer wieder kommt es vor, dass sich ein Arbeitnehmer auffällig lange krankmeldet. Wenn der Arbeitgeber oder die Krankenkasse Zweifel an dessen Arbeitsunfähigkeit hat, wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschaltet.

Immer wieder kommt es vor, dass sich ein Arbeitnehmer auffällig lange krankmeldet. Wenn der Arbeitgeber oder die Krankenkasse Zweifel an dessen Arbeitsunfähigkeit hat, wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschaltet. Der kann den Arbeitnehmer vorladen und ein Gutachten über seine Arbeitsfähigkeit erstellen. Von 65 000 in BerlinBrandenburg begutachteten Fällen im Jahr 2001 waren laut MDK-Sprecher Hendrik Haselmann 38,6 Prozent danach nicht weiter arbeitsunfähig. Der MDK ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Krankenkassen und in jedem Bundesland eigenständig organisiert. Berlin und Brandenburg haben einen gemeinsamen Sitz in Potsdam. Die privaten Krankenversicherer unterhalten einen eigenen Begutachtungsdienst.

Die Betriebskrankenkasse Berlin (BKK) hat versucht, den Missbrauch selbst zu bekämpfen: Zwei Mitarbeiter gingen Verdachtsfällen durch Hausbesuche nach. Von 1000 besuchten Kranken erwiesen sich im letzten Jahr 75 Prozent als arbeitsfähig. Nach Angaben von BKK-Mitarbeiter Andreas Gruihn gibt es in der BKK auch circa 20 Extremfälle, wo ein Versicherter höchstens ein Drittel seiner Arbeitszeit anwesend ist. „Einmal hat sich ein Versicherter 70 Mal krankschreiben lassen, immer mit wechselnder Diagnose und unterschiedlichen Ärzten“, erzählt Gruihn. Die Arbeit der Kontrolleure rief aber den Datenschutzbeauftragten auf den Plan. Ergebnis: Die BKK musste ihren Besuchsdienst einstellen. jul

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false