zum Hauptinhalt

Berlin: Wer deutsch spricht, hat bessere Chancen

Mehr als 500 von Abschiebung bedrohte Ausländer erhielten im vergangenen Jahr ein Aufenthaltsrecht

Deutsch zu lernen und sich hier einzubringen, lohnt sich für Ausländer. Das zeigt die Statistik des Innensenators. Im vergangenen Jahr hat Ehrhart Körting (SPD) in 187 von 353 so genannten Härtefällen ein Aufenthaltsrecht gewährt. Über 500 Menschen, viele aus Afrika, dürfen dadurch hier bleiben, da ein „Fall“ oft eine ganze Familie umfasst. Ausschlaggebend für das Aufenthaltsrecht war in der Regel, dass die Menschen sich gut integriert haben.

2005 hat die Härtefallkommission des Landes dem Innensenator 353 Fälle zur Entscheidung vorgelegt. In knapp zwei Dritteln der Fälle war auch Körting dieser Meinung, in einem Drittel lehnte er ab, die Betroffenen wurden abgeschoben. Der Innensenator hat das letzte Wort und muss seine Entscheidung nicht begründen.

Traudl Vorbrodt sitzt für den Flüchtlingsrat in der Härtefallkommission und lobt den Innensenator. In keinem anderen Bundesland hätten die Innenminister so viele Fälle positiv beschieden wie in Berlin. „Körting hat ein großes Herz für Familien mit Kindern, bei denen es eine gute Perspektive gibt“, sagt Vorbrodt. So darf etwa eine Familie aus Sri Lanka mit ihren drei fünf- bis zwölfjährigen Kindern bleiben. Sie waren vor zehn Jahren gekommen und haben Deutsch gelernt. Der Vater habe eine gute Chance, eine Arbeit zu finden, die Kinder sind in der Schule erfolgreich. Auf dem normalen juristischen Weg war es der Familie nicht möglich, ein Aufenthaltsrecht zu erhalten. Hätte sich die Härtefallkommission ihrer nicht angenommen, wäre sie abgeschoben worden. Auch zwei 18-jährige Libanesinnen, die hier die Schule abgeschlossen haben, dürfen bleiben. Ihre Eltern sollen aber abgeschoben werden, weil sie Straftaten begangen haben.

So großzügig Körting ist, wenn sich Menschen um Integration bemühen, so unerbittlich sei er, wenn es um Straftäter gehe oder um Menschen, die schon lange hier leben, aber nicht Deutsch gelernt hätten. Negativ habe Körting auch oft bei Schwerbehinderten entschieden, die voraussichtlich ihr Leben lang auf staatliche Unterstützung angewiesen sein werden.

Viele Fälle bräuchten gar nicht über die Härtefallkommission zu gehen, wenn es eine Altfall-Regelung gäbe, sagt Vorbrodt. Für eine solche Regelung, die bundesweit beschlossen werden muss und den Aufenthalt für Menschen gesetzlich regelt, die seit vielen Jahren hier sind, setzt sich Körting seit langem bei der Innenministerkonferenz ein. Die evangelische Landeskirche forderte Körting nun auf, abgelehnte Härtefälle nicht abzuschieben, bevor eine solche Altfall-Regelung eingeführt werde. Das kommt für Körting nicht in Frage. „Es gibt keinen Grund, weshalb Menschen illegal hier bleiben sollten, wenn sie durch die Härtefallkommission gegangen sind und abgelehnt wurden.“ Claudia Keller

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false