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Berlin: Wer in Berlin durchs Abi fällt, erfährt es in einem Gespräch Prüfungsabbruch wegen grober Täuschung sehr selten

Rund 1000 Abiturienten – neun bis zehn Prozent eines Jahrgangs – müssen in Berlin Jahr für Jahr mit der Nachricht „durchgefallen“ zurechtkommen. Die meisten von ihnen schaffen den ersehnten Abschluss im zweiten Anlauf im Jahr darauf.

Rund 1000 Abiturienten – neun bis zehn Prozent eines Jahrgangs – müssen in Berlin Jahr für Jahr mit der Nachricht „durchgefallen“ zurechtkommen. Die meisten von ihnen schaffen den ersehnten Abschluss im zweiten Anlauf im Jahr darauf. Wer den zweiten Versuch nicht machen will oder nochmals scheitert, hat dann immerhin die Mittlere Reife in der Tasche – anders als in Thüringen, wo man in diesem Fall nur einen Hauptschulabschluss bekommt. Dies drohte auch dem Erfurter Amokläufer.

Täuschungsfälle wie am Gutenberg-Gymnasium, wo der spätere Todesschütze wegen Betruges – er hatte ein ärztliches Attest gefälscht – von der Schule verwiesen wurde, kommen in Berlin nur sehr selten vor. Oberschulrat Gerhard Nitschke vom Landesschulamt schätzt, dass es in Berlin pro Jahr vielleicht einmal passiert, dass ein Schüler wegen grober Täuschung das Abitur abbrechen muss. In diesem Fall kann man auch nicht in einem anderen Bundesland neu antreten.

Fällt ein Schüler durchs Abitur, muss ihm das in einem Gespräch im Beisein des Tutors und Fachlehrers mitgeteilt werden. Die Prüfungen seien extra so angesetzt, dass zwischendurch für derartige Gespräche Zeit sei, sagt Nitschke. Damit soll vermieden werden, dass ein Schüler mit einer derartigen Nachricht quasi im Vorübergehen konfrontiert wird. Außerdem wird ihm angeboten, dass die Schule zu Hause anruft, damit die Eltern oder Freunde den Unglücksraben abholen können. Dass sich ein Abiturient wegen einer gescheiterten Prüfung umgebracht hätte, sei in seiner 17-jährigen Amtszeit nicht vorgekommen, sagt Nitschke. Allerdings seien „manche Gespräche gefährlich“, wenn man etwa einem Schüler mitteilen müsse, dass er kein drittes Mal zum Abitur antreten darf. Die Enttäuschung sei dann so groß, dass die Situation nicht immer einfach zu beherrschen sei. Nitschke erinnert sich an einen Fall, wo ein Schüler „ausrastete“ und einem Lehrer Prügel androhte.

In einigen Bundesländern wie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist es möglich, nach einer gescheiterten Abiturprüfung immerhin noch das Fachabitur zu machen und nicht nur mit Real- oder Hauptschulabschluss dazustehen. Dazu muss der Schüler noch ein Jahr lang eine Fachschule besuchen. Im Zusammenhang mit dem neuen Schulgesetz werde darüber nachgedacht, auch in Berlin diese Regelung einzuführen. sve

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