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Berlin: Wettbüros beschäftigen Bundesgericht

Illegale Geschäfte können trotzdem weiter florieren

Selten waren die Zeiten in Berlin günstiger einen schnellen, wenn auch illegalen Euro zu machen. Was sich offenbar herumgesprochen hat, denn Wettbüros gelten in der Stadt als Boombranche. Dabei sind sich Polizei, Staatsanwaltschaft und die Finanzsenatsverwaltung einig: Die meisten privaten Wettbüros sind illegal, rund 80 müssten besser heute als morgen geschlossen werden.

Aber es passiert nichts – und daran wird sich in absehbarer Zeit wohl auch nichts ändern. „Früher haben wir in solchen Fällen eine Unterlassungsverfügung beantragt und Strafanzeige gestellt“, sagt Matthias Kolbeck von der zuständigen Finanzsenatsverwaltung. Anschließend sei man mit der Polizei im betreffenden Wettbüro erschienen und mit den Computern wieder abgerückt. Kolbeck: „Das war durchaus wirksam.“

Doch seit September 2003 steckt Berlins Rechtspflege im Stau. Denn damals hat das Landgericht dem Widerspruch eines Wettbüro-Besitzers stattgegeben; zwar sei die Veranstaltung einer Wette strafbar, aber nicht deren Vermittlung, befanden die Richter. Seitdem haben die Verwaltungsgerichte immer wieder auf den Beschluss verwiesen und verhindert, dass weitere Wettbüros geschlossen werden. Den Vollstreckern sind gewissermaßen die Hände gebunden, sagt Kolbeck. „Rechtsmittel gegen den Beschluss des Landgerichts sind nicht möglich.“

Was fehlt, ist ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, das endgültig die unter Juristen umstrittene Frage klärt, ob schon die Vermittlung von Wetten strafbar ist. Immerhin: Für voraussichtlich April hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zum Sportwettenmonopol der Länder angekündigt. Bislang hat nur die Klassenlotterie in Deutschland die generelle Genehmigung, Sportwetten anzubieten. Mit dem Glücksspielverbot wollte der Gesetzgeber einst Spieler vor der Ausbeutung durch ihre Spielleidenschaft bewahren. Heute soll das Gebot laut Rechtsprechung vor allem den Spielbetrieb „in geordnete Bahnen“ lenken und sicherstellen, dass die Spielerlöse der Allgemeinheit zugute kommen.

Man wird aus dem erwarteten Urteil auch für Berlin Rückschlüsse ziehen können, aber ungültig machen sie den Beschluss des Landgerichts nicht. Und solange die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist, werden sich die Strafverfolger hüten, mit dem Abbau des Staus zu beginnen. Denn wenn die Behörden die besagten 80 illegalen Wettbüros erst dicht machen, dann aber vor Gericht unterliegen, könnten Schadenersatzklagen in Millionenhöhe auf das Land zukommen.

Ein Trost bleibt: Florierende Wettbüros müssen auch kräftig Steuern zahlen und Angestellte beschäftigen. Dass die Finanzverwaltung vielleicht auch deshalb bei den illegalen Wettbüros ein Auge zudrückt, weist Kolbeck vehement zurück. „Da gibt es bei uns keinerlei Zögerlichkeiten.“

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