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Berlin: Wettbüros setzen auf die Richter

Private Tipp-Veranstalter wollen gegen angedrohte Schließungen klagen und verweisen auf Europa-Recht

Er trägt ein T-Shirt in grellem Orange und am Handgelenk eine schwere silberne Armbanduhr. Seine Worte aber wählt René Grasnik mit Bedacht: „Der Staat sitzt immer am längeren Hebel.“ Dem Österreicher gehört seit Januar das Wettbüro „mybet“ in der Potsdamer Straße. Rund 60 000 Euro hat er in den Ausbau der Ladens, in Flachbildschirme und Computer, in die große Leinwand und den Roulette-Tisch investiert. Nun fürchtet er, dass dieses Geld verloren ist – falls der Finanzsenator seine Ankündigung wahr macht und die 330 privaten Wettbüros in der Stadt schließen lässt.

In der Potsdamer Straße ist die Post vom Finanzsenator zwar noch nicht angekommen. Doch Grasnik hat die Berichte über Sarrazins Pläne gelesen. Seine vier Mitarbeiter auch. Einer von ihnen drückt seine Empörung so aus: „330 Wettbüros mal vier Mitarbeiter, das macht 1200 Leute, die auf einen Schlag arbeitslos werden und dem Staat auf der Tasche liegen“, sagt er, schüttelt den Kopf und kassiert den nächsten Wetteinsatz. „Und das alles nur, weil der Staat an seinem Wettmonopol allein verdienen will“, sagt er.

Verunsicherung herrscht bei Betreibern und Mitarbeitern privater Wettbüros. Doch Experten zufolge stehen deren Chancen, die Durchsetzung des Verbots erneut abzuwehren, gar nicht so schlecht. Viele Läden sind Filialen internationaler Wettbüro-Ketten. Die sind gut organisiert und haben sich renommierte Rechtsbeistände eingeholt. Diese Experten werten die geplanten Schließungen als Verstoß gegen europäisches Recht. Sollte Berlin bei seiner Linie bleiben, werde es Klagen hageln und die Betroffenen könnten Schadensersatz in Millionenhöhe fordern.

„Eine Schließung wäre ein offensichtlicher Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt“, sagt Rechtsanwalt Ulrich Karpenstein. Er hat im Auftrag eines Bündnisses zahlreicher Wettanbieter aus dem europäischen Ausland ein Gutachten verfasst. Ergebnis: Das Europa-Recht erlaube es jedem Unternehmer innerhalb der Gemeinschaft, Dienstleistungen in jedem anderen Mitgliedsland anzubieten. Daran habe auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts geändert, wonach die Wettbüros nach deutschem Recht gegenwärtig als illegal anzusehen sind und von den Behörden geschlossen werden dürfen.

Karpenstein rät den privaten Wettanbietern gegen die Schließungsandrohung der Finanzverwaltung „einstweiligen Rechtsschutz“ beim Verwaltungsgericht zu beantragen. Dadurch werde die Schließung aufgeschoben bis zum Ende des Verfahrens. Auf diesem Wege ist bereits in Hamburg die Räumung von Wettbüros verhindert worden, die der Senat der Hansestadt zuvor verfügt hatte.

Auch der Deutsche Buchmacherverband, der viele Betreiber privater Wettbüros organisiert, rechnet nicht mit der Schließung vieler Berliner Wettbüros: „Das ist doch nur Säbelrasseln“, sagt deren Vorstandssprecher. Norman Albers zufolge werde der Streit mit dem Senat notfalls erneut vor Gericht ausgetragen. In diesen neuen Verfahren werde das Geschäft mit den Sportwetten nicht mehr mit dem Hinweis auf nationales Recht verteidigt, wie zuletzt vor dem Bundesverfassungsgericht. In diesem zweiten Anlauf werde man auf die Dienstleistungsfreiheit nach europäischem Recht pochen. Notfalls würden erneut alle Instanzen durchlaufen. Und so lange diese Klagen nicht entschieden seien, müssten die Wettbüros auch nicht schließen.

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