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Berlin: Wie Bürger mitbestimmen können

IM BEZIRKIn allen Fragen, in denen Verordnete Beschlüsse fassen dürfen, können Bürgerentscheide beantragt werden. Wenn in sechs Monaten drei Prozent der BVV- Wahlberechtigten das Bürgerbegehren unterstützen, ist es erfolgreich.

IM BEZIRK

In allen Fragen, in denen Verordnete Beschlüsse fassen dürfen, können Bürgerentscheide beantragt werden. Wenn in sechs Monaten drei Prozent der BVV- Wahlberechtigten das Bürgerbegehren unterstützen, ist es erfolgreich. In dem Fall muss binnen vier Monaten ein Bürgerentscheid stattfinden. Eine Vorlage ist bei einer Stimmenmehrheit angenommen, wenn sich mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten im Bezirk beteiligt haben.

AUF LANDESEBENE

Der Antrag für ein Volksbegehren muss von mindestens 20 000 Wahlberechtigten unterstützt werden. Es kommt zustande, wenn es innerhalb von vier Monaten von sieben Prozent (170 000 Stimmen) der Wahlberechtigten unterstützt wird – wie jetzt bei „Pro Reli“. Spätestens vier Monate danach findet über den Gegenstand ein Volksentscheid statt. Ein Gesetz ist durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit für das Gesetz stimmt (mindestens 609 000 Ja-Stimmen) und diese Zustimmung einem Viertel aller Wahlberechtigten entspricht. Tsp

bb.mehr-demokratie. de/bb_berlin.html.

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