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Berlin: Wie kommen Straftäter vorzeitig aus der Haft?

Wenn ein Straftäter einen Teil seiner Haft abgesessen hat, kann das Gericht die Reststrafe zur Bewährung aussetzen. Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Wenn ein Straftäter einen Teil seiner Haft abgesessen hat, kann das Gericht die Reststrafe zur Bewährung aussetzen. Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. In der Regel müssen zwei Drittel der Strafe verbüßt sein, bei Ersttätern kann es auch reichen, wenn sie die Hälfte der Zeit abgesessen haben. Erforderlich ist außerdem laut Strafgesetzbuch, dass die Bewährung „unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann“, dem Täter also eine günstige Sozialprognose gestellt wird. Nun muss er sich „bewähren“, wobei die Bewährungszeit mindestens so lang sein muss wie der erlassene Strafrest. Für diese Zeit bekommt der Verurteilte einen Bewährungshelfer an die Seite gestellt. fk

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