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Berlin: Wie weit darf Notwehr gehen?

Im vergangenen Sommer wurde der Rapper Maxim von einem Rentner erstochen. Heute beginnt der Prozess

Wie konnte das passieren? Diese Frage wird den Angehörigen von Attila Murat Aydin, genannt Maxim, nie aus dem Kopf gehen. Vom heutigen Dienstag an wird in Saal B 129 des Kriminalgerichts in Moabit zu klären sein, wie sich die Tötung des 33-Jährigen am 13. Juni 2003 zugetragen hat. Angeklagt ist der 75-jährige Werner P. aus Köpenick, der Vorwurf lautet: Totschlag. P. hatte Aydin mit einem Messer erstochen, genau an dem Tage, an dem Aydin Geburtstag hatte. Für das Messer hätte der Rentner eine Genehmigung gebraucht – so ist er auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Der Fall ist vielen noch im Gedächtnis. Aydin war als „Maxim“ in der deutschen Hip-Hop-Szene und vor allem unter jungen Berlinern nichtdeutscher Herkunft als Künstler, Musiker und Integrationsfigur bekannt. Dass gerade einer, der sich gegen Gewalt engagierte, selbst Opfer davon wurde, erscheint seiner Familie unfassbar.

Der Täter hingegen soll während des Zusammentreffens mit dem stattlichen jungen Mann um sein Leben gefürchtet haben. In Vernehmungen hat P. gesagt, er habe sich bedroht gefühlt und in Panik gehandelt. Er habe keine andere Chance gesehen, als sich mit dem Messer zu wehren. Der Richter wird daher den Tatbestand der „Überschreitung der Notwehr“ prüfen: „Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft“, heißt es im Strafgesetzbuch. Sollte P. wegen Totschlags verurteilt werden, beträgt die Strafe zwischen fünf und 15 Jahre.

Der Tod des Attila Murat Aydin: Es gibt zwei Versionen des Tathergangs, die nun vor Gericht geprüft werden.

Christine Fehrmann, Aydins Witwe und Mutter des kleinen Sohnes Cihad Hilmi, sowie Freunde beschreiben „Maxim“ als gutgläubig, friedfertig und harmoniebedürftig. Er hat mit Freunden Geburtstag gefeiert, als seine Frau entrüstet zur Tür herein kam: Ein braun gebrannter, rüstiger Rentner habe sie im Supermarkt des Diebstahl bezichtigt. Sie habe Waren in ihre Tasche statt in einen Korb gelegt. Doch das hatte sie öfter so gemacht, die Verkäuferinnen sollen das gewusst haben. Weil es nicht das erste Mal war, dass sie aneinander gerieten, entschied sich Aydin, mit einem Freund hinunterzugehen und den Mann selbst anzusprechen. „Hallo“, habe er P. auf der Friedrichshagener Straße in Köpenick hinterhergerufen, doch der habe sich nicht umgedreht. Der 33-Jährige sei schneller gegangen, habe den 75-Jährigen eingeholt und sich zwischen ihn und eine Hauswand gestellt. Daraufhin soll der Rentner ohne Vorwarnung das Messer gezogen haben, so die Schilderung von Frau Fehrmann. Die neun Zentimeter lange Klinge traf durch die Rippen ins Herz. Aydin brach in einem Copyshop zusammen, in dem sein Bekannter die Feuerwehr benachrichtigte. Im Unfallkrankenhaus Marzahn starb Aydin.

Die Aussage des Täters ist eine andere: Er dachte, er werde angegriffen, so stellt Werner P. die Situation dar. Zur Abschreckung habe er sein Messer gezogen. Einer Zeitung sagte P. kurz nach der Tat, der junge Mann sei ihm ins Messer gesprungen. P. floh nach dem Geschehen mit einem Ruderboot auf die Baumgarteninsel, stellte sich dann aber der Polizei. Auf einem Pressefoto nach der Festnahme schaut er lachend aus dem Polizeiwagen in die Kamera. Der Beschuldigte saß vom 14. Juni bis 2. Juli in Untersuchungshaft. Ab heute sitzt er auf der Anklagebank.

Annette Kögel

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