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Berlin: Wieder warf ein Schaffner ein Kind aus dem Zug

Die 13-Jährige hatte kein Geld und war 40 Kilometer von zu Hause entfernt Bahn stellt klar: Der Mitarbeiter in Wittstock handelte gegen die Vorschrift

Wittstock/Berlin - Zum zweiten Mal binnen drei Wochen ist ein Kind von einem Schaffner der Bahn aus dem Zug geworfen worden, weil es keinen Fahrschein dabei hatte. Es war am Mittwochnachmittag, als eine 13-Jährige von ihrer Schule in Heiligengrabe mit dem Regionalexpress RE 6 heimwärts nach Neuruppin fahren wollte. Allerdings hatte das Mädchen sein Portemonnaie samt Schülerticket zu Hause vergessen.

Wie die Mutter der „Märkischen Allgemeinen“ schilderte, habe sich der Schaffner auch nicht erweichen lassen, als das Kind unter Tränen versicherte, weder Geld noch Handy dabei zu haben. Stattdessen habe er in Wittstock noch darauf geachtet, dass das weinende Kind auch wirklich aussteigt. Wittstock ist etwa 40 Kilometer von Neuruppin entfernt, wo das Mädchen wohnt. Die Bitte, mit seinem Diensthandy die Mutter anzurufen, damit sie die geforderte Gebühr von 40 Euro bezahlen könne, habe der Schaffner ignoriert: Er habe ihrer Tochter erklärt, dass ihm niemand die Gesprächskosten seines Diensthandys ersetze, berichtete die Mutter der Zeitung. Die Frau holt ihr Kind stets vom Bahnhof ab.

Die Bahn bestätigte am Freitagabend die Darstellung der Mutter: „Eine Prüfung hat den geschilderten Sachverhalt im Wesentlichen bestätigt“, sagte ein Bahnsprecher. „Wir haben sofort Kontakt mit der Familie aufgenommen und uns in aller Form entschuldigt. Diese Entschuldigung wurde auch angenommen.“ Zu Einzelheiten wollte sich die Bahn zunächst nicht äußern. Dabei gibt es nach Aussage des Sprechers „klare Regeln, dass keine Minderjährigen aus dem Zug gewiesen werden dürfen“. Ähnlich hatte sich die Bahn bereits Ende Oktober geäußert, nachdem eine Schaffnerin bei Bad Doberan in Mecklenburg-Vorpommern ein zwölfjähriges Mädchen ohne Fahrkarte aus dem Zug geworfen hatte. Das Kind, das mit einem Cello auf dem Rücken zur Musikschule nach Rostock unterwegs war, musste in der Dämmerung mehrere Kilometer weit zurück nach Hause laufen. Später hatte sich erst die Bahn und dann auch die Zugbegleiterin bei der Familie des Kindes entschuldigt. Dessen ungeachtet wurde die Schaffnerin vom Dienst suspendiert. Die Bahn kündigte „drastische“ arbeitsrechtliche Konsequenzen gegen sie an. Außerdem prüft die Bundespolizei, ob die Zugbegleiterin sich strafbar gemacht hat.

Auch der Schaffner aus dem Brandenburger Regionalexpress wurde bereits zur Rede gestellt, vom Dienst suspendiert und muss mit weiteren Konsequenzen rechnen.

Die 13-Jährige, die am Mittwoch verstört durch Wittstock irrte, hatte schließlich Glück: Ein Taxifahrer nahm sich ihrer an und half ihr, nach Hause zu kommen.

Während die Bahn betont, ihre Zugbegleiter würden regelmäßig für derartige Fälle geschult, hatte der Fahrgastverband Pro Bahn schon nach dem Fall von Bad Doberan berichtet, dass sich „eine Reihe von Leuten gemeldet hat, denen Ähnliches passiert ist“. So seien zwei minderjährige Mädchen in Oranienburg wegen eines falschen Tickets aus dem Zug verwiesen. Ein Bahnsprecher hatte dagegen erklärt, das Rauswurfverbot betreffe nicht nur Kinder, sondern auch Schwangere, Hilflose und Betrunkene. „Diese Regeln sollten allen Zugbegleitern klar sein“, hatte es damals geheißen.

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