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Berlin: Winterwetter: Bei Glätte: Geld zurück

Das war der Tag für Schneeschieber, Sandeimer und Besen. Genauer: Er hätte es sein müssen!

Das war der Tag für Schneeschieber, Sandeimer und Besen. Genauer: Er hätte es sein müssen! Aber zu Tausenden taumelten und rutschten gestern früh die Fußgänger über vereiste Gehwege und gerieten unversehens ins Philosopieren, ob der Schnee oder das Blitzeis schlimmer seien. Das Fiasko auf den Gehwegen hielt sich nur deshalb in Grenzen, weil der warme Regen das Eis im Tagesverlauf allmählich auf natürliche Weise beseitigte. Und wieder einmal hat sich gezeigt, dass eine Schneebeseitigungsfirma noch lange keine Garantie für Schneebeseitigung ist.

Probe aufs Exempel: Eine Straße in Mariendorf. Vor gut zwei Wochen hatte die Reinigungsfirma den Auftrag erhalten, über den Zustand des Gehwegs zu wachen. Am Sonntag während des Schneefalls war allerdings nichts von ihr zu sehen. Der Grundstückseigentümer fegte vorsichtshalber ein paar Mal selbst. Am Montag bis 9 Uhr 30 - über Nacht hatte es wieder üppig geschneit, und inzwischen regnete es auch schon - war die Firma immer noch nicht gekommen. Wieder hatte der Hauseigentümer selbst zu Schieber und Besen gegriffen - eine Erfahrung, die gestern vielfach in der Stadt gemacht wurde, wie sich aus Beschwerden beim Tagesspiegel ergibt.

"Unverzüglich nach Ende des Schneefalls" muss in Berlin der Winterdienst beginnen. Glätte muss "unverzüglich nach ihrem Entstehen bekämpft werden", auf die letzte Flocke kommt es nicht an. Und notfalls haben der Grundeigentümer oder seine Vertragspartner gleich mehrmals an einem Tag zu beweisen, dass sie auf der Hut sind. Schon beim ersten Schneefall vor ein paar Wochen im Dezember hat sich aber wieder einmal erwiesen, dass die einen zu faul oder zu gleichgültig sind und die anderen vielleicht überfordert. Denn auch damals waren Reinigungsunternehmen nicht rechtzeitig oder gar nicht zur Stelle - vermutlich weil ihre Arbeitskraft für die Zahl der Kunden einfach nicht reicht. "Die Firmen kalkulieren, als ob es gar nicht schneien würde", meinte seinerzeit der Sachbearbeiter in einem Bezirksamt. Die Lage ist dann so unbefriedigend wie klar: Die Firma fegt nicht, sie übernimmt für das Geld nur die Haftung.

Bei Firmen, die auffallen, kann das Landeseinwohneramt allerdings stark erhöhte Bußgelder verhängen. Und das Amt kann die Zahl der Kunden beschränken. Und die Kunden selbst? Mehrere Fachleute, die der Tagesspiegel befragte, waren sich gestern einig, dass der Grundstückseigentümer bei ungefegtem Bürgersteig einen Teil seines Geldes zurückverlangen kann. Michael Kirchwitz, Geschäftsführer der Haus- und Grundbesitzervereine: "Man kann den Betrag kürzen." Ronny Herholz, Jurist beim Bundesverband freier Wohnungsunternehmen: "Das ist eine Nichterfüllung, entsprechend kann die Vergütung herabgesetzt werden". Der Berliner Rechtsanwalt Windfried Schubeis-Dobler: "Es besteht ein anteiliges Rückforderungsrecht."

Schubeis-Dobler erinnerte sich gestern nicht nur an einen Fall, in dem die Haftpflichtversicherung einer Schneeräumfirma einer Mandantin mehrere 1000 Mark bezahlen musste, nachdem die Frau auf einem ungeräumten Bürgersteig einen komplizierten Bruch erlitten hatte. Er verweist auch auf ein Beispiel, bei dem ein Hauseigentümer sein Geld zurückverlangte, weil die Firma nicht erschienen war. Das Unternehmen zahlte die gesamte Summe tatsächlich zurück.

Hans Toeppen

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