zum Hauptinhalt
«Kiez statt Kies». Demonstranten protestieren gegen steigende Mieten und mögliche Räumungen im Berliner Stadtteil Kreuzberg.

© Maurizio Gambarini/dpa

Wohnen in Berlin: Volksentscheid will Immobilienkonzerne enteignen

Eine Berliner Initiative will Großvermieter enteignen. Der Wohnungsverband BBU hält ihre Kampagne für populistische Stimmungsmache.

Das könnte teuer werden. Aber die Verfassung verlangt es vom Senat. So jedenfalls sehen es die Aktivisten des Volksentscheides „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“. Und deshalb wollen sie Mitte November ihren Gesetzesvorschlag der Senatsverwaltung für Inneres vorlegen, die dann die Kosten der gewünschten Enteignung „aller Eigentümer von mehr als 3000 Wohnungen“ einschätzen muss.

„Der vorläufige Beschluss ist da“, sagt der Sprecher der Initiative, Rouzbeh Taheri. Der hatte zuvor den Mietenvolksentscheid auf den Weg gebracht, dessen Ziele der Senat zu großen Teilen übernommen hatte, sodass es damals nicht zur Kraftprobe „Volk gegen Senat“ kam. Das dürfte dieses Mal anders sein. Denn wenn das Land die Deutsche Wohnen, die Vonovia, Arkelius, ADO und andere enteignen will, sind nach Schätzung der Initiatoren an die 15 Milliarden Euro an Entschädigungen fällig – und ein Vielfaches gemessen am Buchwert der Firmen.

Akute Wohnungsnotlage

Wie aber begründen die von Mieterbündnissen getragenen Initiatoren den schweren Eingriff in das Eigentumsrecht? „Das Grundgesetz erlaubt es, größere wirtschaftliche Machtblöcke zu brechen, wenn es im Sinne des Gemeinwohls ist“, sagt Taheri. Außerdem verpflichte die Verfassung Berlins (Artikel 28) die Landesregierung dazu, bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen. Das sei nicht gewährleistet, denn es bestehe eine akute Wohnungsnotlage. Damit hatte der Senat die Zweckentfremdungsverbotsgesetze begründet. Da aber dieses und auch die anderen Instrumente nicht ausreichten, um die Wohnungsnot zu lindern, müsse nun enteignet werden.

BBU: "Unvereinbar mit der Verfassung"

„Die Kampagne ist populistische Stimmungsmache, durch die nicht eine einzige Wohnung zusätzlich entsteht“, sagt der Sprecher von Berlins größtem Wohnungsverband BBU. Die Ziele seien „sowohl unvereinbar mit der Verfassung als auch unfinanzierbar“. Statt weiterer Polarisierung brauche es eine Strategie für mehr Wohnen in Berlin. Ob das Vorhaben verfassungsgemäß ist, wird im Zweifel ein Gericht entscheiden.

Aus Sicht der Initiatoren des Volksentscheids würde das Gesetz, für das ab April Unterschriften gesammelt werden sollen, allerdings nur „klassische Spekulanten“ treffen, die „Wohnungen kaufen, um die Mieten hochzutreiben.“ Die großen Wohnungskonzerne hätten so gut wie keine Bautätigkeit aufzuweisen. „Der Volksentscheid soll auch abschreckend auf das vagabundierende Kapital wirken“, so Taheri.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false