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Berlin: Wohnungsbau: Firmen können Kredite ablösen

Berlin - Private Wohnungsunternehmen und Fonds, die vom Stopp der Anschlussförderung für den sozialen Wohnungsbau betroffen sind, können ihre Aufwendungsdarlehen zu Vorzugskonditionen vorzeitig ablösen. Damit erlischt aber auch die Bürgschaftspflicht des Landes für Firmen, die wegen des Förderstopps nach 15 Jahren von der Insolvenz bedroht sind.

Berlin - Private Wohnungsunternehmen und Fonds, die vom Stopp der Anschlussförderung für den sozialen Wohnungsbau betroffen sind, können ihre Aufwendungsdarlehen zu Vorzugskonditionen vorzeitig ablösen. Damit erlischt aber auch die Bürgschaftspflicht des Landes für Firmen, die wegen des Förderstopps nach 15 Jahren von der Insolvenz bedroht sind. Der Senat will mit dem Angebot ein langfristiges Finanzrisiko vermeiden. Bisher sind nur wenige Investoren nachweislich wegen des Förderstopps pleite gegangen, aber das muss nicht so bleiben, und dann müsste das Land die Bürgschaft einlösen. Wer Darlehen vorzeitig zurückzahlt, muss nur 37 Prozent der vom Senat ursprünglich zur Verfügung gestellten Summe zahlen. Anders wären etwa 60 Prozent des Nominalkapitals fällig. Die Differenz von 300 Millionen Euro nimmt der Senat in Kauf, um aus einem schwer kalkulierbaren Risiko auszusteigen. za

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