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Bezirksbürgermeister von Mitte, Stephan von Dassel (Grüne).

© Mike Wolff

Wohnungsnot in Berlin: Mittes Bürgermeister: Senat geht nicht gegen Zweckentfremdung vor

Stephan von Dassel kritisiert den Senat scharf. Grund ist ein Streit um leerstehende Wohnungen des Auswärtigen Amts.

Von Laura Hofmann

Rund 25.000 Ferienwohnungen gibt es in Berlin offiziellen Angaben zufolge. Dazu kommt viel ungenehmigter Leerstand. Dass das Zweckentfremdungsverbotsgesetz „schlampig, lieblos und nicht mit der notwendigen Verve gemacht“ ist, wie es Mittes Bürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) am Freitag wenig freundlich ausdrückte, lässt sich dadurch stützen, dass derzeit mehrere Klagen von Ferienwohnungsanbietern vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden, auch aus dem Bezirk Mitte.

Von Dassel fühlt sich hier von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht gut vertreten, die Erwiderung des Landes auf die Klageschrift der Gegenseite erschien seinem Bezirksamt an vielen Punkten dringend zu ergänzen. Doch räumte das Land dem bezirklichen Rechtsamt nur 48 Stunden ein. „Ich sehe bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht den Willen, gegen Zweckentfremdung vorzugehen", sagte er.

Auf diese Idee bringt ihn auch ein konkreter Fall: Seit 2014 lässt das Auswärtige Amt beziehungsweise die Bundesimmobilienanstalt 62 Wohnungen in der Kleinen Kurstraße am Spittelmarkt leer stehen. Das Bezirksamt hatte klargestellt, dass das Interesse an zusätzlichen Ministeriumsflächen hinter dem Interesse an Wohnraum zurücksteht. Wolle das Auswärtige Amt die Flächen nutzen, müsse es Ersatzwohnraum schaffen oder 5,4 Millionen Euro Ausgleichsbeträge zahlen, die für Wohnungsbau ausgegeben werden würden.

Gegen die Bescheide des Bezirksamtes klagte das Auswärtige Amt, das schließlich von der Stadtentwicklungsverwaltung eine entwicklungsrechtliche Genehmigung erhielt, die die vom Bezirksamt verweigerte Genehmigung ersetzte. Der Prozess war erledigt. Aus der Senatsverwaltung hieß es, es habe „Abstimmungsprobleme“ gegeben. „Bei künftigen vergleichbaren Fällen soll sichergestellt werden, dass Bezirk und Senatsverwaltung gleichgerichtet handeln.“

Von Dassel findet nun, statt der Senatsverwaltung soll der Bezirk alle übergeordneten Aufgaben rund um das Zweckentfremdungsverbot übernehmen. Ob das zu schaffen ist? „Schlechter als im Moment geht es gar nicht.“

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