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Berlin: Woran erkennt man die Eltern?

Anonyme Babyklappe : Probleme bei Rückgabe des Kindes

Wie beweisen Eltern, die ihren Säugling in einer Babyklappe eines Krankenhauses abgelegt haben, dass sie Mutter und Vater des Kindes sind, wenn sie es zurückhaben wollen? Die ihnen mit der Babyklappe zugesicherte Anonymität wird dann zum Problem – wie im Fall des kleinen Thomas: Einige Tage vor Weihnachten legten ihn seine Eltern, wie berichtet, in die Babyklappe des Krankenhauses Waldfriede in Zehlendorf ab ohne Geburtsurkunde, ohne Namen. Drei Tage später meldete sich die schuldbewusste Mutter im Krankenhaus und wollte ihren Sohn zurückhaben, den die Krankenschwestern inzwischen Thomas genannt hatten.

Doch wie sollte die Frau beweisen, dass sie die Mutter eines Kindes ist, das offiziell gar nicht existierte? „Die Eltern mussten genau angeben, wie das Kind aussieht, wann und in welchem Zustand es abgegeben wurde“, versichert Ursula Künning, Koordinatorin des Projektes Babyklappe. Für den Chefarzt der Geburtshilfe in Waldfriede, Siegbert Heck, spielen auch Emotionen eine Rolle bei der Beweisaufnahme: „Die Entscheidung, ein Baby abzugeben, verursacht ungeheuren Stress, den man den Eltern genau ansieht. Eine Mutter, die um ihr Kind bittet, kann man nicht so einfach spielen.“ Die Eltern hatten sich nach eigenen Angaben von ihrem Kind trennen wollen, weil sie nach der Hausgeburt nicht wussten, wie sie in Zukunft finanziell über die Runden kommen sollten. Die Mutter hatte erst vor kurzem einen Ausbildungsplatz gefunden.

Außerdem können Eltern bei der Abgabe des Babys einen der Briefe mitnehmen, die in der Babyklappe ausliegen. Diese Briefe werden jeden Tag leicht verändert. „Wenn Eltern uns diesen Brief vorlegen, können wir recht sicher sein, dass ihre Identität stimmt“, sagte Heck. Den Beweis kann am Ende aber nur eine DNA-Analyse erbringen. Das Erbgut von Mutter und Kind wird jedoch nur dann verglichen, wenn nach den anderen Tests ernste Zweifel bestehen.

Völlig ungeklärt ist die Frage, wer über die Rückgabe des Kindes entscheidet. „Es gibt noch keine klare Arbeitsteilung zwischen Krankenhäusern und Jugendämtern“, klagt Künning. Die Eltern von Thomas gaben freiwillig ihr Einverständnis, dass das Jugendamt informiert wird. Doch was passiert, wenn es die Einwilligung verweigert?

„Jede Geburt muss gemeldet werden“, sagt Zehlendorfs Jugendstadträtin Anke Otto: „Es gibt aber eine Karenzzeit zwischen der Aufnahme und der Benachrichtigung der Ämter.“ RH

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