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Berlin: Worum es geht und was als nächstes passiert

Untreue, Paragraf 266 Strafgesetzbuch, ist einer der unklarsten Straftatbestände überhaupt. Bestraft werden soll, wer fremdes Vermögen zu betreuen hat und es beschädigt.

Untreue, Paragraf 266 Strafgesetzbuch, ist einer der unklarsten Straftatbestände überhaupt. Bestraft werden soll, wer fremdes Vermögen zu betreuen hat und es beschädigt. Dass der Täter sich selbst bereichern wollte, ist nicht Voraussetzung, schließt es aber nicht aus. Etwa: Der Kassenwart macht sich mit der Kasse davon – ein eindeutiger Fall. Schwierig wird es bei komplizierten Geschäften mit finanziellen Transaktionen und vielen Beteiligten. Die Rechtsprechung müht sich seit Jahren, hierfür klare Kriterien zu finden. Das gelingt selten, weil jeder Fall anders ist. Obendrein muss nicht nur ein Vermögen geschädigt sein, für das der Täter eine besondere Treuepflicht hatte, sondern man muss dem Täter auch nachweisen, dass er diesen Schaden wollte. Der Vorsatz muss ihm nachgewiesen werden. Auch die Pflichtverletzung muss er gewollt haben. Es drohen fünf Jahre Höchststrafe, im besonders schweren Fall zehn Jahre.

WIE GEHT ES JETZT WEITER?

Dass Anklage erhoben ist, bedeutet nicht automatisch, dass es auch zum Prozess kommt. Die Angeschuldigten haben jetzt Gelegenheit, sich zu äußern, danach entscheidet das Gericht, ob es das Hauptverfahren eröffnet. Bis zu diesem Beschluss dürfte es allerdings Monate dauern, denn die Richter müssen sich jetzt erstmal durch Berge von Material kämpfen. Sie haben zu prüfen, ob sie die Einschätzung der Staatsanwälte teilen, dass hier Untreue begangen wurde. Ist das nicht der Fall, so kommt es gar nicht erst zum Prozess. Das Gericht kann auch beschließen, dass es die Anklage nur zum Teil zulässt. Das Gericht eröffnet dann nur für die Straftaten oder gegen die Personen, bei denen es einen Tatverdacht für hinreichend hält.

WER SIND DIE RICHTER?

Thilo Sarrazin und Peter Strieder kommen vor die 36. große Strafkammer, eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts. Den Vorsitz führt der 44-jährige Josef Hoch. Hoch wurde 1997 schlagartig bekannt, als er Egon Krenz nach dessen Prozess im Gerichtssaal verhaften ließ. Im Jahr 2002 verhandelte Hoch die so genannte Hellersdorfer Bauaffäre. Er sprach die CDU-Politiker Diethard Schütze und Manfred Bittner vom Vorwurf des Betruges frei.

WELCHE VERFAHREN LAUFEN NOCH?

In zwei weiteren Komplexen wird ermittelt. Wegen Vorteilsgewährung gegen Ex-Bauunternehmer Roland Specker und wegen Untreue gegen Ex-SPD-Chef Peter Strieder, jeweils im Zusammenhang mit dem Sponsoring einer SPD- Wahlparty. Der andere Komplex befasst sich mit der Umgehung von Verfahrensvorschriften für öffentliche Bauten; dort wird gegen Specker sowie die Tempodrom-Gründer Irene Moessinger und Norbert Waehl ermittelt. K.G./fk

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