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Berlin: Wowereit und Strieder zieren sich noch

Als Bundeskanzler Gerhard Schröder vor zwei Jahren aus den großen Fenstern seines früheren Amtes im ehemaligen Staatsratsgebäude auf den öden Schlossplatz mit dem maroden Palast der Republik blickte, sagte er folgenschwere Worte. Er könne sich an dieser Stelle ein Schloss vorstellen.

Als Bundeskanzler Gerhard Schröder vor zwei Jahren aus den großen Fenstern seines früheren Amtes im ehemaligen Staatsratsgebäude auf den öden Schlossplatz mit dem maroden Palast der Republik blickte, sagte er folgenschwere Worte. Er könne sich an dieser Stelle ein Schloss vorstellen. Fortan sahen sich die Schlossbefürworter, die bislang durch Höhen und Tiefen gegangen waren, wieder im Aufwind. Die Empfehlung der internationalen Expertenkommission Historische Mitte unter Vorsitz des Österreichers Hannes Swoboda tat das Ihrige. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse unterstützt diese Empfehlungen, spricht davon, den Aufbau zu einem „Bürgeranliegen“ zu machen. Positiv reagierte auch Bundesbauminister Kurt Bodewig, wie überhaupt auf Bundesseite mehr Interesse an den Kommissionsempfehlungen besteht. Ein schlossähnlicher Neubau wurde bereits vom früheren Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen favorisiert. Sein Nachfolger Klaus Wowereit und Stadtentwicklungssenator Peter Strieder wollen dagegen moderne Architektur und versichern bislang, einen Barockbau nur dann zu akzeptieren, wenn ein privater Investor, der für dieses Projekt gefunden werden müsse, unbedingt darauf bestehe. Zu den Wortführern eines „historischen Baus“ gehört der Hamburger Kaufmann Wilhelm von Boddien, der 1993 mit einer spektakulären Schloss-Kulisse aus Stoff darzustellen versuchte, wie der Hohenzollernbau wirkt. Als Argumente für ein „Schloss“ werden auch von der Gesellschaft Historisches Berlin die Nachbarschaft zu Dom, Lustgarten, Museumsinsel und Zeughaus genannt. Peter Conradi, der Präsident der Bundesarchitektenkammer, gehört zu den heftigsten Schloss-Kritikern. Für die Architektur sei „Ideenfreiheit die beste Lösung“.C. v. L.

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