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Berlin: Zack und weg, das klappt so nicht

Was mit Sawis passieren würde, wenn er eine neue Straftat beginge

Die kleinste Verfehlung, und der jugendliche Serientäter bekommt vom Staat die Quittung. Er hat immer mit denselben Staatsanwälten und Richtern zu tun und kann keine faulen Ausreden mehr bringen – so die Idealvorstellung von Generalstaatsanwalt Dieter Neumann. Ganz so ist es noch nicht, aber ein erster Schritt ist getan. Bei der Staatsanwaltschaft befasst sich jetzt ein neues Sonderdezernat mit Problemfällen wie dem von Sawis J.

SchulhofSchläger Sawis ist seit Dienstag auf Bewährung frei. Beginge er jetzt eine Straftat, so würde seine Akte bei dem neuen Dezernat landen. Ob die Bewährung widerrufen wird, entscheidet der Richter. Und zwar erst mit dem Urteil, denn bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Zack und weg, das klappt im Rechtsstaat nur in ganz eindeutigen Fällen.

Im Jugendrecht gilt das Prinzip der Einheitsstrafe. Ein neues Urteil würde die alte Strafe sozusagen aufstocken und dann auch die Bewährungsfrage entscheiden. „Das ist praktisch wie ein Kontostand“, sagt Justiz-Sprecher Björn Retzlaff dazu.

Anders liegt es, wenn Sawis seine Bewährungsauflagen verletzt, sich also nicht zur Freizeitarbeit und beim Bewährungshelfer meldet. Dann entscheidet der Richter, der die Strafe verhängt hat, ob die Bewährung widerrufen wird. fk

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