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Berlin: Zahlen fürs Parken?: Exklusiv für Anwohner: Besucher mit Auto müssen laufen - Ausnahme nur für Auswärtige

Eine besondere und wenig bekannte Variante der Parkraumbewirtschaftung gibt es seit August 1997 in elf Wohnstraßen der Innenstadt: Diese sind ganz oder abschnittsweise für Anwohner reserviert, die dort werktags von 9 Uhr bis 19 Uhr und sonnabends bis 14 Uhr nur mit Vignetten parken dürfen. Parkscheinautomaten gibt es deshalb nicht.

Eine besondere und wenig bekannte Variante der Parkraumbewirtschaftung gibt es seit August 1997 in elf Wohnstraßen der Innenstadt: Diese sind ganz oder abschnittsweise für Anwohner reserviert, die dort werktags von 9 Uhr bis 19 Uhr und sonnabends bis 14 Uhr nur mit Vignetten parken dürfen. Parkscheinautomaten gibt es deshalb nicht. In Wilmersdorf gilt die Exklusivregelung in der Ettaler, Kehlheimer und Kulmbacher Straße sowie in Teilen der Sächsischen, Wittelsbacher und Zähringerstraße. In Mitte sind die Jacoby-, Keibel- und Wadzeckstraße sowie ein Teil der Berolinastraße reine Anwohner-Parkzonen.

Die Meinungen über den Nutzen gehen weit auseinander. "Jetzt finden wir fast immer einen Parkplatz", lobt ein Ehepaar aus der Zähringerstraße. "Schade nur, dass die Regelung abends nicht mehr gilt." Nachbarn sehen es ganz anders. "Uns kann kein Mensch mehr besuchen", klagt Conny Mohr. Nur für Gäste aus anderen Städten sei es möglich, eine Extra-Vignette zu beantragen - das aber müsse drei Wochen vorher erfolgen. Auch bei CDU-Verkehrsstadtrat Klaus-Dieter Gröhler gibt es immer wieder Anwohnerbeschwerden darüber, dass "keine Besucher mehr kommen".

Händler sind nicht betroffen, weil es sich um reine Wohngegenden handelt. Autofahrer, die keine Anwohner sind, scheinen die Regelung größtenteils zu respektieren und auf die umliegenden Gebührenzonen auszuweichen. Fast ausnahmslos sieht man Vignetten an den tagsüber geparkten Wagen.

Die Straßen waren hauptsächlich anhand von Verkehrsfluss-Statistiken ausgewählt worden. Die Planer achteten darauf, dass Besucher höchstens 150 Meter zu einem Parkplatz laufen müssen. Laut Stadtrat Gröhler haben Verwaltungsgerichte in anderen Städten eine Entfernung von 180 bis 300 Metern für zulässig erklärt. Boulevard Berlin: Was die Stadt bewegt...

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