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Berlin: Zahlen fürs Parken?: Pro

Gerichte sind für manche Überraschung gut. Da beantragt ein Ehepaar, dass die Straße vor seinem Haus in die gebührenpflichtige Parkzone aufgenommen werden soll, und die Richter verweigern diesen Wunsch, weil ihrer Ansicht nach die Regelung zur Parkraumbewirtschaftung grundsätzlich rechtswidrig ist.

Gerichte sind für manche Überraschung gut. Da beantragt ein Ehepaar, dass die Straße vor seinem Haus in die gebührenpflichtige Parkzone aufgenommen werden soll, und die Richter verweigern diesen Wunsch, weil ihrer Ansicht nach die Regelung zur Parkraumbewirtschaftung grundsätzlich rechtswidrig ist.

Gewiss, es dauerte lange, bis die juristischen Bedenken für solche Regelungen auch in Berlin ausgeräumt waren. Ursprünglich gab es nämlich sogar Pläne, das Parken nur noch gegen den Kauf eines BVG-Fahrscheines zuzulassen. Da machte aber bereits die Verwaltung nicht mit. Aus gutem Grund.

Dass fürs Parken gezahlt werden soll, ist jedoch selbstverständlich. Schon der von jeder Anti-Auto-Ideologie unbeleckte damalige Bundesbauminister Oscar Schneider (CSU) stellte Anfang der 80er Jahre fest, dass es nicht länger hinnehmbar sei, den kostbaren öffentlichen Straßenraum zum Gratisparken freizugeben. Und er hatte Recht.

Denn dabei geht es nicht um das "Abzocken" der Autofahrer. Sie erhalten eine Leistung, nämlich den freien Platz, und dafür zahlen sie in Berlin mit ein oder zwei Mark für 30 Minuten gewiss nicht einmal den adäquaten Gegenwert. Dafür können sie aber sehr sicher sein, in einer gebührenpflichtigen Zone einen freien Platz zu finden, weil es dort weniger Dauerparker von außerhalb gibt. So finden auch mehr Kunden von Geschäften einen Parkplatz. Aber auch der Suchverkehr nimmt ab, was die Umwelt entlastet, und das Halten in zweiter Spur erübrigt sich meist ebenfalls, wodurch es auch für Rettungsfahrzeuge freie Fahrt geben kann.

Dies sollte wichtiger sein, als juristische Spitzfindigkeiten.

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