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Berlin: Zehn Jahre Haft für Justizwärter

Im Prozess um Kindesmissbrauch ging das Gericht über den Antrag der Anklage hinaus

Außerhalb seines Dienstes bot sich der Beamte einer Jugendstrafanstalt sozial schwachen Familien als Helfer an. Er erledigte Besorgungen, kümmerte sich vor allem um die Kinder. Doch er war ein Wolf im Schafspelz. Mario S. (43) verging sich innerhalb von 14 Jahren an 15 Jungen im Alter von drei bis 13 Jahren. Das Landgericht verurteilte den ehemaligen Gefängniswärter gestern wegen schweren sexuellen Missbrauchs in 155 Fällen zu zehn Jahren Haft. Der Angeklagte habe das Vertrauen der Kinder und ihrer oft allein erziehenden Mütter zum Teil „unglaublich dreist“ ausgenutzt, hieß es im Urteil. Der homosexuelle S. sei auch nicht vermindert schuldfähig. „Er hätte anders handeln können, seine pädophile Ausrichtung hat keinen Krankheitswert.“ Nach Einschätzung eines Gutachters befriedigte er seine sexuellen Bedürfnisse an Kindern, weil es für ihn, der mit seiner Homosexualität nicht selbstbewusst umging und der keine tragfähige Beziehung zu einem erwachsenen Partner aufbauen konnte, der bequemere Weg war.

Der ehemalige Gefängniswärter hörte der Begründung des Urteils mit zumeist geschlossenen Augen zu. Vielleicht aus Scham, von der er vor Gericht gesprochen hatte. Mario S. hat über all die Jahre mühelos Jungen für sich gewinnen können. Obwohl er sie missbrauchte, gingen sie wieder zu ihm. Der freundlich wirkende Mann gestaltete ihre Freizeit, gab ihnen zum Teil auch Geld. Er wandte keine körperliche Gewalt an. „Er führte die Jungen langsam an sexuelle Handlungen heran, nutzte ihre kindliche Neugier aus“, sagte der Vorsitzende Richter.

Mario S. wurde in einem Gefängnis in Leipzig geboren und lebte zunächst bei seinen Großeltern. Als er nach kurzer Ehe seine Homosexualität feststellte, ließ er sich scheiden. Doch bereits der erste Partner enttäuschte ihn. Kurz darauf begann die Serie von sexuellem Missbrauch. Mario S. machte nicht Halt vor seinem Stiefsohn, nicht vor einem dreijährigen Jungen. Er fuhr mit der Klasse eines seiner Opfer auf Klassenfahrt und knüpfte Kontakte zu einem weiteren Opfer. Einige der Jungen machte er später zu Mittätern. Im Prozess blieb den Opfern durch sein Geständnis eine Aussage erspart.

Mit dem Urteil gingen die Richter über den Antrag des Staatsanwalts hinaus, der auf neun Jahre Haft plädiert hatte. Die Anwälte der Opfer hatten Haft bis zu 13 Jahren – die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren – gefordert. Einige hatten auch eine anschließende Sicherungsverwahrung angesprochen. Für eine solche Maßnahme lägen jedoch die Voraussetzungen nicht vor, entschied das Gericht. Nach dem Gutachten sei nicht zu erwarten, dass Mario S. nach Verbüßung der Strafe rückfällig werden werde. „Man kann nur hoffen, dass ihn das Urteil tatsächlich davon abhält“, sagte eine Anwältin der Nebenklage.

Kerstin Gehrke

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