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Berlin: Zeichen gegen Rechts: Anwälte für das "Leid der Opfer"

Zur Unterstützung der Opfer rechter Gewalt hat der Berliner Anwaltsverein jetzt ein Spendenkonto eingerichtet. Gelder, die dort eingehen, sollen das Stiftungsvermögen bilden, aus dessen Erträgen die Anwälte für Extremismus-Opfer bezahlt werden.

Zur Unterstützung der Opfer rechter Gewalt hat der Berliner Anwaltsverein jetzt ein Spendenkonto eingerichtet. Gelder, die dort eingehen, sollen das Stiftungsvermögen bilden, aus dessen Erträgen die Anwälte für Extremismus-Opfer bezahlt werden.

Die Stiftung "DAV contra Rechtsextremismus und Gewalt" war vor kurzem vom Deutschen Anwaltsverein (DAV) vorgestellt worden. Anwälte, die einen Betroffenen vertreten, erhalten einen Kostenvorschuss von 600 Mark, wie der zweite Vorsitzende des Verbandes in Berlin, Ulrich Schellenberg, erklärte.

Mit der Stiftung will der DAV, wie berichtet, ein Zeichen gegen Rechtsextremismus setzen. Das Spendenkonto, das sich vornehmlich an Rechtsanwälte, aber auch an jeden anderen Bürger richtet, hat die Nummer 242001 bei der Deutschen Bank 24, BLZ 100 700 24. Die anwaltliche Hilfe für Extremismus-Opfer sei umso dringlicher, erklärte Schellenberg, als sich diese Gewalt vor allem gegen die sozial Schwachen in der Gesellschaft richte, die oft nur ungenügend über ihre Rechte informiert seien und den Weg zum Anwalt scheuten.

Solche Gewaltopfer können sich nach Angaben des Vereins an einen Rechtsanwalt ihres Vertrauen wenden. Wer niemanden kennt, erhält die notwendigen Informationen auch bei der Geschäftsstelle des Anwaltsvereins, Obentrautstraße 27, 10963 Berlin, Telefonnummer 251 38 46.

Die Stiftung zahlt zunächst den Vorschuss und später die Kostenrechnung des Anwalts nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern sie nicht durch Prozesskostenhilfe oder eine Rechtsschutzversicherung gedeckt ist. Den Opfern soll damit professioneller Beistand im Strafprozess gegen die Täter gewährt werden - nach der Devise, "dass die Opfer genauso vertreten sein müssen wie die Täter", wie Schellenberg dem Tagesspiegel erklärt hat.

Mit der Hinwendung zum "Leid der Opfer" wollen die Anwälte auch das Bild korrigieren, durch das sie in der Öffentlichkeit vornehmlich geprägt sind: als Vertreter der Täter vor Gericht. In dieser Rolle haben sich Rechtsanwälte auch immer wieder dem Verdacht ausgesetzt gesehen, sie identifizierten sich mit ihren rechtsextremistischen Klienten.

Zwar hat die Anwaltschaft keinen Zweifel daran gelassen, dass weiterhin jeder Straftäter Anspruch auf qualifizierte und engagierte Verteidigung habe. Aber genauso klar müsse sich die Anwaltschaft vom rechtsextremen Gedankengut distanzieren.

pen

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