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Berlin: „Zeit“-Herausgeber auf der Anklagebank

Nachspiel der Friedman-Affäre: Heute beginnt der Prozess wegen Beleidigung des Generalstaatsanwalts

Es geht um eine Beleidigung, nicht einmal um eine sonderlich geharnischte. Normalerweise verhandelt die Amtsrichterin in Saal 571 eine solche Sache vor zwei oder drei Zuschauern, heute aber werden sich die Journalisten, Kameramänner und Fotografen in dem kleinen Saal voraussichtlich um die Plätze prügeln. Denn mittags beginnt hier das Nachspiel zur Affäre Friedman, und zu dessen Auftakt wird „Zeit“-Herausgeber Michael Naumann auf der Anklagebank Platz nehmen. Der Ex-Kulturstaatsminister könnte sich von seinem Verteidiger vertreten lassen, will aber den Prozess nicht verpassen. „Schließlich stehe ich das erste Mal als Angeklagter vor Gericht.“

Fehlt nur das Opfer der mutmaßlichen Beleidigung: Hansjürgen Karge. Der „General“ beim Landgericht, der von sich sagt, dass er „wie ein Panzerkreuzer“ und mit „altpreußischem Gehorsam“ die Staatsanwaltschaft führt – und sich durch eine hohe Empfindsamkeit auszeichnet. Jedenfalls wollte Karge es nicht hinnehmen, dass der „Zeit“-Herausgeber in einer Live-Talk-Show, wenn auch indirekt, schlecht über ihn geredet hat. Im Zuge der Kokain-Ermittlungen gegen Michel Friedman hatte Naumann behauptet, dass es sich um das Werk eines „durchgeknallten Staatsanwalts“ handle. Naumann leugnet nicht, den „General“ gemeint zu haben. „Aber die Äußerung bezog sich nicht auf seinen privaten Geisteszustand, sondern auf seine Arbeit als Behördenleiter“, sagt Verteidiger Nicolas Becker.

Karge stellte also Strafanzeige. Und Justizsenatorin Karin Schubert (SPD), die noch einige Monate zuvor vergeblich versucht hatte, den unliebsamen Generalstaatsanwalt aus dem Amt zu vertreiben, zog mit einer weiteren Anzeige gegen Naumann nach. Schubert bezeichnete es damals als „selbstverständlich“, dass sie sich als Vorgesetzte vor ihre Mitarbeiter stelle. Wer keine interne Kenntnis von der Arbeit der Staatsanwaltschaft habe, sollte sich als ehemaliger Politiker davor hüten, Ankläger zu diffamieren, sagte die Senatorin. Beckers Kommentar: „Ein hübsches Beispiel von Scheinheiligkeit.“

Seit dem 7. Juli 2003 ist Michel Friedman vorbestraft. Er hatte gekokst und sich im Berliner Hotel Intercontinental mit illegal aus Osteuropa eingeschleusten Huren amüsiert. Dass pikante Einzelheiten aber bereits zu Beginn der Ermittlungen gegen den damaligen TV-Moderator und Vizevorsitzenden des Zentralrats der Juden an die Öffentlichkeit gelangten, ärgert Naumann bis heute. Zumal diese Informationspolitik gleich „mehreren Rechtsvorschriften“ widerspreche. Nur darüber habe er sich in der Talkrunde ereifert, wobei seine Kritik sicherlich etwas heftig ausgefallen sei. „Auch scharfe, überspitzte Meinungsäußerungen gehören zu einer Demokratie dazu“, sekundiert sein Verteidiger.

Was das Amtsgericht Tiergarten in diesem Fall offenbar anders sieht: Es stellte Naumann einen Strafbefehl über 30 Tagessätze zu je 300 Euro aus, weil er den Generalstaatsanwalt „grundlos“ beleidigt habe. 9000 Euro für die Bezeichnung „durchgeknallt“ zu zahlen, komme ihm aber nicht in den Sinn, sagt Naumann. Und deshalb muss jetzt am Montag in Saal 571 verhandelt werden. Ob er je mit Michel Friedman über seinen Prozess gesprochen hat? Natürlich, sagt Naumann. Und? „Er hat mir viel Glück gewünscht.“

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