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Berlin: Zeuge betrog die Justizkasse

240 Euro Strafe wegen des Erschwindelns von 50 Euro

Als Zeuge war er pflichtgemäß erschienen, doch als Betrüger verließ Cetin B. vor neun Monaten das Moabiter Kriminalgericht. Gestern musste er als Angeklagter an den Tatort zurückkehren. Der 21jährige Praktikant hatte mit einem Freund eine Bescheinigung über einen angeblichen Verdienstausfall gefälscht und nach seiner Aussage in einem Prozess um eine Vergewaltigung ein Zeugengeld von 50,95 Euro erschwindelt. Elf Euro pro Stunde machte er, der gar kein Gehalt bezog, geltend.

„Ich hatte vom Gericht so ein Formular bekommen, mit dem ich gar nichts anfangen konnte“, sagte B. vor dem Amtsgericht Tiergarten. Sein mitangeklagter Freund habe sich damit besser ausgekannt und es für ihn ausgefüllt. Der 19-jährige Muhammet K. aber wollte das so nicht im Raum stehen lassen: „Ich habe nur geschrieben, was Cetin mir gesagt hat.“ Die Justizkasse hatte zwar zunächst gezahlt, kurze Zeit später aber den Schwindel bemerkt. Die beiden vorbestraften Angeklagten kam der Betrug im Gericht teuer zu stehen. B. wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je acht Euro verurteilt, sein Freund bekam eine Woche Dauerarrest. K.G.

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