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Berlin: Zoo-Aktionäre sollen freien Eintritt behalten

Die 4000 Aktionäre des Berliner Zoos werden voraussichtlich doch nicht um ihr Dauereintrittsrecht gebracht. Spätestens zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung des Zoos Ende Mai oder Anfang Juni werde es eine Lösung geben, die für die Aktionäre erfreulicher aussehen werde als die bisherigen Vorschläge, sagte Zoodirektor Hans-Peter Czupalla dem Tagesspiegel.

Die 4000 Aktionäre des Berliner Zoos werden voraussichtlich doch nicht um ihr Dauereintrittsrecht gebracht. Spätestens zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung des Zoos Ende Mai oder Anfang Juni werde es eine Lösung geben, die für die Aktionäre erfreulicher aussehen werde als die bisherigen Vorschläge, sagte Zoodirektor Hans-Peter Czupalla dem Tagesspiegel. Nach Informationen dieser Zeitung wird es in den nächsten beiden Wochen Gespräche zwischen dem Zoo und der Finanzverwaltung geben, um eine Lösung nach beiden Seiten abzusichern.

Ursprünglich hatte die Zooverwaltung die Aktionäre aufgefordert, auf ihr lebenslanges kostenloses Eintrittsrecht zu verzichten. Das hatte die Berliner Finanzverwaltung verlangt, damit der Zoo eine gemeinnützige Aktiengesellschaft bleiben kann. Ansonsten drohte sie dem Zoo mit millionenschweren Steuernachzahlungen, der den Tiergarten in die Insolvenz getrieben hätte.

Beim Finanzsenator hatte man das kostenlose Eintrittsrecht für die Aktionäre als eine Art Dividende eingeordnet, die der Zoo als gemeinnützige Aktiengesellschaft aber nicht ausschütten dürfe. Deshalb hatte der Zoo seinen Aktionären zuerst auf der ordentlichen, dann auf der außerordentlichen Hauptversammlung im Oktober vorgeschlagen, auf die Karten zu verzichten oder sie zu einem Vorzugspreis zu erwerben. Beide Hauptversammlungen waren an der Empörung der Aktionäre geplatzt. Die Zoo-Aktie stürzte an der Berliner Börse ab. Bis dahin hatten Hauptversammlungen beim Zoo immer das schönste Einvernehmen zwischen dem Management und den Aktionären erneuert. Die Anteilseigner, so gut wie ausschließlich seit Jahren dabei, hatten sich nach dem Wohlbefinden der Tiere und den Aussichten der Panda-Bärin auf Nachwuchs erkundigt. Deshalb hatte die Zooverwaltung auch erwartet, dass die Aktionäre schweren Herzens mitziehen würden, wenn sie ihre Karten abgeben sollten. Das taten sie aber nicht.

"Ich bin so froh, dass die Versammlung im Oktober geplatzt ist", sagt Zoodirektor Czupalla heute. Denn nach dem Krawall hat eine rege wissenschaftliche Forschung eingesetzt, die sich mit dem Wesen und Wirken einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft beschäftigt. Ekkehart Reimer und Christian Waldhoff von der Universität München beispielsweise haben einen Aufsatz "zur Kontroverse um freien Eintritt für Aktionäre der Zoologischen Garten Berlin AG" geschrieben, in dem sie feststellen, dass es keineswegs zwingend ist, den Aktionären ihre Dauereintrittskarten wegzunehmen. Im Gegenteil: "Jeder Fußballverein fördert seine Mitglieder, daraus bezieht er seine Gemeinnützigkeit. Also kann es im Fall des Zoos nicht schädlich sein", urteilt Reimer. Das heißt: Der angebliche Vorteil, den die kostenlose Eintrittskarte darstellt, ist eigentlich das Instrument des Zoos, seine Mitglieder zu fördern - und darf deshalb nach Ansicht der Rechtswissenschaftler auch nicht zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit herangezogen werden.

Und: Reimer und Waldhoff haben weiter geforscht und herausgefunden, dass Aktiengesellschaft keineswegs gleich Aktiengesellschaft ist. Der Zoo zum Beispiel könne aktienrechtlich nicht behandelt werden wie DaimlerChrysler oder die Bankgesellschaft. Statt dessen müsse seine Entstehunggeschichte berücksichtigt werden. Damit verbiete sich die Betrachtung der Eintrittskarte als klassische Dividente.

Die Zoo-Aktie hatte heftig auf die Streitigkeiten um den Zoo reagiert. Sie war von einem Höchstand von über 10 000 Euro auf 1500 Euro abgestürzt. Nach einer kleinen Weihnachtshausse notieren beide Zooaktien - die mit und die ohne Aquariumseintritt - heute bei rund 2000 Euro.

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