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Flüchtiger Ruhm: Als Baby-Knut 2007 süß grüßte, liebten ihn alle. Doch schon vor seinem Tod ebbte der Hype um den Eisbären ab.

© dpa

Zoo gewinnt Rechtsstreit um Vermarktungsrechte: Jetzt ist aber mal Knut

Ein EU-Gericht hat entschieden: Nur der Zoo darf den Markennamen für den toten Eisbären Knut nutzen. Aber finanziell bringt das gar nicht mehr so viel. Denn der Hype um den Eisbären war schon vor seinem Tod im März 2011 vorbei und die Bärchen-Souvenirs sterben aus.

Knuddelig war er. Süß war er. Lukrativ war er. Und deshalb auch ein juristisches Streitobjekt. Weit über seinen Todestag hinaus hat Eisbär Knut, der einstige Star des Zoologischen Gartens, noch die Justiz beschäftigt. Gezankt wurde ums Geld, um europaweite Lizenz- und Vermarktungsrechte des Bären-Labels, also um Knut als Kuscheltier, als Lutschfigur, auf T-Shirts oder Tassen. Am Montag hat nun der Zoo im Markenstreit endgültig gesiegt. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg sprach ihm die alleinigen Rechte am Bärennamen zu. Der Kläger, die britische Firma „Knut IP Management ltd.“ unterlag. Finanziell wird dieser späte Erfolg dem Zoo aber wenig nützen: Der Hype um Knut war schon ein Jahr vor seinem Tod im März 2011 vorbei. Der Verkauf von Knut-Artikeln ist stark zurückgegangen.

Frank Zander sang 2007 „Hier kommt Knut“. Er hatte den Höhepunkt der Popularitätswelle des 2006 geborenen Eisbären gut abgepasst. Die Firmen Steiff und Haribo erwarben beim Zoo Lizenzen für Knut in Plüsch und als zuckrig-wabbelige Leckerei. Doch die Nachfrage brach ein, als der Bär kein Bärchen mehr war. „Es hat sich ausge-Knut-et“, meldeten die Wirtschaftszeitungen. Steiff und Haribo stoppten ihre Serien, Plüsch-Knuts gibt’s seither nur noch antiquarisch bei Ebay. Der Rechtsstreit aber war zum Selbstläufer geworden, nahm absurde Züge an. Es ging ums „d“ oder „t“ am Ende von Knuts Namen. Und um die Frage: Wer war schneller beim Wettrennen zum Deutschen Patent- und Markenamt sowie zum Gemeinschaftsmarkenamt der EU im spanischen Alicante? Letzteres vergibt die EU-weiten Vermarktungsrechte.

Streit um das Bärenfell

Angesichts der Euphorie um Knuddel-Knut ließ sich der Zoo am 25. März 2007 das Label „Knud – der Eisbär“ exklusiv als Marke sichern. Weshalb mit dem ungewohnten „d“ am Ende, kann heute niemand mehr erklären. Es war ein Deal, vermittelt durch eine Firma in Münster, die noch rascher geschaltet hatte. Sie beantragte die Marke im Februar 2007 bei den Behörden, überließ die Rechte dann aber dem Zoo. Wohl für eine Provision.

In der Zwischenzeit hatte auch die Firma „Knut IP Management ltd.“ das gleiche Label angemeldet. Allerdings mit „t“ am Schluss: also „Knut – der Eisbär“. Auch die Briten wollten das Fell des Bären mit den Lizenzrechten versilbern. Doch das ärgerte den Zoo. Er legte Ende 2007 Widerspruch beim Gemeinschaftsmarkenamt der EU ein, beanspruchte das Label für sich alleine – und hatte Erfolg. Nun zogen die Konkurrenten vors EU-Gericht. Sie betonten, es bestehe ein Unterschied zwischen beiden Labels wegen der verschiedenen Endbuchstaben des Bärennamens. Das aber sahen die Richter anders. Sie entschieden am Montag, es drohe eine erhebliche Verwechslungsgefahr. Und untersagten den Briten, „Knut – der Eisbär“ für ihre Produkte zu nutzen.

Das echte Bärenfell ist inzwischen im Naturkundemuseum auf eine Dermoplastik von Knut gezogen worden. Und im Zoo freut man sich über das Urteil, macht sich aber keine Illusionen. Sogar an den Zoo-Kassen würden Souvenirs mit dem Bärenporträt weniger gefragt, sagt eine Sprecherin. Knut und sein Denkmal am Eisbärengehege seien für den Zoo heute in anderem Kontext wichtig: „Als Botschafter für den Klimaschutz. Im Interesse der freilebenden Eisbären.“

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